WhoFinance 360° Logo

Förderkredite

KfW unterstützt Familien beim Immobilienkauf

Familien Immobilienkauf Bestandsimmobilie Sanierung
KfW unterstützt Familien beim Immobilienkauf

Viele Familien träumen von der eigenen Immobilie.

Pixaby

Familien können mit dem KfW-Programm „Jung kauf Alt“ beim Kauf einer Bestandimmobilie Kredite bis zu 150.000 Euro zu einem günstigen Zinssatz in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Sie müssen die Immobilie energetisch sanieren.

Seit Dienstag, 3. September 2024, bietet KfW das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ an. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Die Familie kann den Kredit an Anspruch nehmen, wenn sie eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwirbt und sich verpflichtet, diese energetisch zu sanieren.
 
Familien können bei einem Kind bis zu 100.000 Euro beantragen, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell 1,51 Prozent effektiv. Weitere Voraussetzung für die Vergabe: Das maximale Haushaltseinkommen der Familie darf die Hürde von 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind, nicht überschreiten. 

Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW, sagt anlässlich des Programmstarts: „Wir freuen uns, mit „Jung kauft Alt“ Familien beim Kauf einer älteren, sanierungsbedürftigen Immobilie unterstützen zu können. Zum einen profitieren Familien direkt von dieser Förderung, denn wir helfen ihnen mit den aus Bundesmitteln verbilligten, günstigen Krediten beim Erwerb der eigenen vier Wände.“ Die verbindliche energetische Sanierung der Altbauten sorge zum anderen für eine Reduktion des Energieverbrauchs im Wohngebäudebestand insgesamt – und nutze damit nicht nur dem eigenen Geldbeutel, sondern auch dem Klima.

Die wichtigsten Inhalte des Programms im Überblick:

  • Zielgruppe: Berechtigt sind Privatpersonen, die selbstgenutztem Wohnraum erwerben. Im Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen, zuzüglich 10.000 Euro bei jedem weiteren Kind.

  • Immobilie: Die erworbene Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.

  • Förderhöhe: Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Haushalte können bei einem Kind bis zu 100.000 Euro beantragen, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten zwischen sieben und 35 Jahren möglich. Die Zinsen lassen sich je nach Laufzeit für maximal 20 Jahre festschreiben. Das Programm „Jung kauft Alt“ lässt sich kombinieren mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (www.kfw.de/124).

  • Sanierung: Die Käufer verpflichten sich, Bestandsimmobilie innerhalb von 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können sie zusätzlich zum Beispiel zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (www.kfw.de/458), oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (www.kfw.de/261).

  • Antrag: Die Kredite für das Programm „Jung kauft Alt“ können Interessenten, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.

Dirk
Autor: Dirk Wohleb

Freier Wirtschafts- und Finanzjournalist