Wohnbauförderung: Das müssen Sie wissen
Der Kauf einer Immobilie ist vor allem eines – teuer. Die meisten Menschen können den Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses nur über eine Baufinanzierung bewältigen. Aber es gibt auch Fördermöglichkeiten, die man beim Immobilienkauf in Anspruch nehmen kann. WhoFinance erklärt, welche Formen der Eigenheimförderung es gibt.
Baufinanzierung: Eine Entscheidung fürs Leben
Millionen Menschen haben den Traum von den eigenen vier Wänden. Sie wollen als Familie ihr eigenes Zuhause oder auch schlichtweg eine sichere Altersvorsorge. Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung gehört dabei zu den großen finanziellen Entscheidungen des Lebens.
Denn in der Regel geht es beim Erwerb einer Immobilie um sehr hohe Geldbeträge. Mit dem Abschluss einer Baufinanzierung ist bei der Mehrheit der Käufer ein großer Teil des verfügbaren Haushaltseinkommens über Jahre hinweg durch Zinszahlungen und Rückzahlungen gebunden.
Bei der Baufinanzierung gibt es allerdings einige gute Förderprogramme und Fördermittel, die Sie – soweit möglich – in Anspruch nehmen sollten. Sie können dabei Ihr persönliches Finanzierungsmodell ergänzen und Risiken bei der Baufinanzierung und dem Immobilienkauf verringern.
Das Baugeld
Als Baugeld wird das Fremdkapital bezeichnet, das bei einer Baufinanzierung in Form eines Baudarlehens zur Verfügung gestellt wird, um eine nicht bewegliche Sache zu finanzieren. Dazu zählen Grundstücke und/oder ein darauf befindliches Objekt. Genauso gehört dazu ein Bauvorhaben. Auch der Kauf einer Eigentumswohnung kann über das Baugeld finanziert werden.
Das Baugeld gehört zur so genannten Wohnbauförderung, die ein Steuerungsinstrument der deutschen Familien- und Sozialpolitik darstellt. Das Ziel ist die staatliche Förderung des bedarfsgerechten, finanzierbaren und qualitätsvollen Wohnraumes. Im Rahmen dieses Systems existieren verschiedene Varianten, wie beispielsweise die Eigenheimförderung oder Förderung bei Herstellung oder Modernisierung vermietbaren Wohnraumes.
Aber auch beim altersgerechten Umbau einer Immobilie oder dem Einsatz erneuerbarer Energien kommen Fördermöglichkeiten zum Tragen.
Meist sind diese Förderungen an bestimmte Bedingungen gebunden: Um zum Beispiel einen zinsgünstigen Kredit zu erhalten, muss man die betreffende Immobilie dann später selbst bewohnen beziehungsweise sie Familienangehörigen ohne Entgelt als Wohnung überlassen. Außerdem müssen Anträge auf Förderung immer vor dem Beginn des Bauvorhabens oder des Immobilienkaufs gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Staatliche Förderprogramme
Staatliche Förderprogramme bieten zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Hypothekenbanken oder auch Bausparkassen an.
Realisierbar sind:
- Zuschüsse als nicht zurückzuzahlende Geldbeträge oder auch staatliche Förderung
- KfW Förderung: Zinsgünstigere Darlehen im Vergleich zum Kapitalmarkt
- Eigenkapitalhilfen in der Form von Ausfallbürgschaften (in der Regel durch Landesbanken oder die KfW Bankengruppe)
- Immobilienspezifische Altersvorsorgeprodukte
- Lastenzuschuss oder auch Wohngeld (Mietzuschuss des Staates)
Finanzierungsberater einschalten
Ist die Wunschimmobilie erst einmal anvisiert, geht es im nächsten Schritt darum, die passende Finanzierung inklusive entsprechenden Fördermöglichkeiten aufzustellen. Gute und fachgerechte Beratung ist gerade bei der Immobilienfinanzierung von entscheidender Bedeutung, da es viele Kriterien und Richtlinien zu beachten gibt. Qualifizierte Berater helfen Ihnen dabei, Ihre Traumimmobilie auf ein solides, finanzielles Fundament zu stellen.
Eigenheimförderung: Anbieter vergleichen
Da das Angebot an Produkten und Konditionen sehr groß ist, lohnt sich hier immer ein Vergleich. Die Baufinanzierung gehört zum Kerngeschäft vieler Banken, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen. Es gibt aber auch private Unternehmen, die so genannte Ratenkäufe bzw. einen Mietkauf anbieten, oder das Bauen für Sie übernehmen.
Die Vorteile der verschiedenen Anbietergruppen und die Stärken jedes einzelnen Anbieters sind für die meisten Verbraucher oft schwer zu beurteilen. Sich hier qualifiziert beraten zu lassen, ist ebenso wichtig, wie selbst abzuwägen, welcher Finanzierungsstrategie man folgen möchte.
Wohnbauförderung: Wohnriester statt Eigenheimzulage
1996 führte die Bundesregierung eine Form der Eigenheimförderung ein, die so genannte Eigenheimzulage. Hier gewährte der Staat großzügige Subventionen für Wohneigentum. Das damalige Ziel lag vorwiegend in der sozialen Komponente und sollte den Anteil an selbst genutztem Wohneigentum erhöhen.
Da dieses Gesetz über einen langen Zeitraum massiver Kritik ausgesetzt war, kam es bereits zum 1.1.2006 zur Abschaffung der Eigenheimzulage, was einen rapiden Rückgang an Bauvorhaben und Immobilienkäufen zur Folge hatte.
Durch das Aus der Eigenheimzulage musste die Bundesregierung erneut aktiv werden, um den Erwerb von privatem Wohneigentum auch weiterhin staatlich zu unterstützen. Dabei entstand die Idee, Wohneigentum in die herkömmliche Riester-Altersvorsorge mit einzubeziehen.
In diesem Zusammenhang wurde das Instrument „Wohnriester“ auf den Weg gebracht: Eine so genannte Eigenheimrente, die den Bau oder den Kauf einer Immobilie fördert und damit auch eine sichere Wohnsituation im Alter ermöglicht.
Wohnbauförderung: Energieausweis
Der so genannte Energieausweis – auch Gebäudeausweis oder Energiepass – stellt eine Bewertung von Gebäuden nach ihrem Energiestandard (energetische Qualität) dar. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Vorlage eines Energieausweises seit dem 1. Januar 2009 verpflichtend, sobald ein Haus oder eine Wohneinheit gebaut, verkauft oder neu vermietet wird.
Man unterscheidet:
- Bedarfsausweise, die auf einer detaillierten Bewertung der relevanten Bau- und Anlagenteile beruhen.
- Verbrauchsausweise, die auf der Auswertung des Brennstoffverbrauchs beruhen.
Zwischen beiden Varianten besteht weitgehend Wahlfreiheit. Nur beim Neubau und bei unsanierten Wohnhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis verpflichtend.
Einem Energieausweis sollten bei Bedarf auch Vorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes beigefügt werden, beispielsweise durch Modernisierungsvorschläge einschließlich Wärmedämmung. Auch Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz der Heizung spielen hier eine Rolle.
Zur Erstellung eines Energiepasses sind drei Personengruppen berechtigt:
- Hochschulabsolventen der Architektur, Bauingenieure, Gebäudetechniker und andere Experten
- Handwerksmeister, die im Bereich Bauhandwerk, Heizungsbau oder Installation tätig sind und/oder als Schornsteinfeger
- Staatlich geprüfte Techniker aus diesen Bereichen
Immobilieneigentümer sind immer verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis des Grundstücks vorzulegen. Wer als Hausbesitzer seine Immobilie aber weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt keinen Energiepass.