Ratgeber betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge
  • Arbeitgeberzuschuss nutzen
  • Ausreichend absichern
  • Rente erhöhen

Betriebliche Rentenversicherung: Was Sie wissen müssen

Die betriebliche Altersversorgung (BAV) ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, über das Unternehmen, bei dem sie tätig sind, eine eigene Altersvorsorge abzuschließen. WhoFinance erklärt, was Sie Sie wissen müssen und welche Möglichkeiten es zur betrieblichen Altersvorsorge gibt.

Entgeltumwandlung und Betriebsrente

2002 wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das besagt: Jedes Unternehmen muss seinen Mitarbeitern anbieten, einen Teil des Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge fließen zu lassen – die so genannte Entgeltumwandlung.

Außerdem gibt es die Möglichkeit einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge, durch die das Unternehmen eine Betriebsrente für seine Beschäftigten aufbaut. Im Gegensatz zur Entgeltumwandlung besteht auf diese Form der betrieblichen Altersvorsorge allerdings kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers.

Auch kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Anlageform beziehungsweise welchen Durchführungsweg (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) er dem Arbeitnehmer anbietet.

Varianten der betrieblichen Altersvorsorge

Für die betriebliche Altersvorsorge kommen verschiedene Durchführungswege infrage:

  1. Direktzusage
  2. Direktversicherung (über einen externen Versorgungsträger)
  3. Pensionskasse
  4. Pensionsfonds
  5. Unterstützungskasse

Die am häufigsten gewählte Variante ist die der Direktversicherung. Es gibt für verschiedene Berufsgruppen eigene Versorgungswerke und Versorgungsträger, über die ganze Branchen die betriebliche Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer organisieren.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen von Vorteil. So kann der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten sparen und Arbeitnehmer zahlen auf die von ihnen eingezahlten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge weniger Steuern und Sozialabgaben.

Bei der Direktversicherung bedeutet das für den Arbeitnehmer: Die in die Direktversicherung eingezahlten Beiträge sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die betriebliche Altersvorsorge stellt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein attraktives Instrument dar. Mitarbeiter bekommen von ihrem Arbeitgeber geeignete Konzepte an die Hand und können so etwas für Ihre private Altersvorsorge tun. Dadurch schaffen sie für sich und ihre Familie ein finanzielles Polster, das ihnen im Alter zur Verfügung steht.

Arbeitgeber profitieren in zweierlei Hinsicht. Sie können ebenfalls steuerliche Vorteile aus der betrieblichen Altersvorsorge ziehen und werden nicht zuletzt als Arbeitgeber für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver.

Welche Art der Altersvorsorge passt zu mir?

Auf Grund der verschiedenen Durchführungswege bei der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) steht Angestellten eine breite Palette an Angeboten zur Verfügung, die es ermöglicht, ein individuelles Konzept für die Altersvorsorge zu erstellen.

Bei allen Varianten bleibt immer abzuwägen, welche Form der privaten Altersvorsorge zum jeweiligen Lebensumstand passt und welche Art der Altersvorsorge die beste Absicherung bietet.

Für Arbeitgeber ist entscheidend, die sicherste und rentabelste Variante der Altersvorsorge für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszusuchen, wenn sie die Leistungen einer externen Versicherung (Direktversicherung) in Anspruch nehmen wollen. Außerdem sollte im Vordergrund stehen, dass der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes keine Verluste entstehen.

Disclaimer

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