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01. February 2016 von Thilo Nordmeyer | Newsticker
Seit dem 1. Februar gilt nur noch die IBAN – Was müssen Verbraucher jetzt beachten
Nun ist es endlich soweit – nach vielen Verzögerungen gilt seit dem 1. Februar nur noch die IBAN im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Kontonummer und Bankleitzahl gehören endgültig der Vergangenheit an. Die 22-stellige internationale Bank-Account Nummer ist Teil der Umstellung auf die sogenannte „Single Euro Payments Area“ – kurz SEPA. Die SEPA Verordnung greift für bargeldlose Zahlungsverfahren … mehr