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Mar 21

21. March 2024 von Mathis Engelmann | Geldanlage

Wohneigentum für Familien

Vielen von uns ist das Baukindergeld noch ein Begriff. Sein Nachfolger seit Juni 2023 ist das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Es soll Familien mit niedrigeren oder mittleren Einkommen die Möglichkeit geben, Eigentum zu erwerben, die es sich angesichts der stark gestiegenen Zinsen und Baukosten vielleicht nicht oder nur schwer leisten könnten.

Für wen ist die Förderung gedacht?

Beantragt werden kann die Förderung von Paaren und Alleinerziehenden, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Ihr gemeinsames Haushaltseinkommen darf jedoch nicht über bestimmten Einkommensgrenze liegen und sie müssen einige Bedingungen erfüllen:

  • Der oder die Antragsteller müssen Eigentümer oder Miteigentümer der entsprechenden Immobilie sein und sie müssen sie selbst bewohnen.
  • Ihnen darf kein weiteres Wohneigentum gehören.
  • Die Kinder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung im gemeinsamen Haushalt leben. Dies gilt für leibliche und adoptierte Kinder, aber auch für Stief- oder Pflegekinder.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf für Familien mit einem Kind nicht über 90.000 Euro liegen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro.

Was fördert das WEF?

Vielleicht ist es sogar kürzer zu fragen, was das WEF NICHT fördert: Nicht bezuschusst werden nämlich Bestandsimmobilien. Stattdessen geht die Förderung an Familien, die selbst bauen oder eine nach klimafreundlichen Standards gebaute Immobilie (Wohnung oder Haus) erwerben und bewohnen wollen. Sie können einen vergünstigten Kredit erhalten für

  • die Erstellungskosten des Bauwerks wie allgemeine Bauarbeiten, Rohbau- und Ausbauarbeiten,
  • die Kosten für die fachliche Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung sowie
  • die Materialkosten für Eigenleistungen.

Die Eigennutzung ist ein wichtiges Kriterium. Das WEF-Förderprogramm greift daher beispielsweise nicht für den Bau von Ferienwohnungen. Übrigens auch nicht für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen.

Augen auf bei den Konditionen

Die Förderung muss von der KfW bewilligt werden. Die Förderbank kann für Familien mit Kindern einen vergünstigten Kredit im Rahmen zwischen 170.000 und 270.000 Euro vergeben. Die letztendliche Höhe des Darlehens hängt von der Anzahl der Kinder sowie der Art des Gebäudes ab.

Die Konditionen des Kredits wiederum hängen stark von der Laufzeit und Zinsbindungsfrist ab und können erheblich variieren: Bei einer Laufzeit von 4-10 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren beträgt der Zins 0,01%. Bei einer Laufzeit zwischen 26 und 35 Jahren und einer Zinsbindung von 20 Jahren sind es schon 2,83% (Stand Mitte März 2024). Angesichts von Kreditsummen von um die 200.000 Euro sind das recht deutliche Unterschiede, die sich direkt auf die Finanzierungsrate auswirken. Hier sind die Erfahrung und Kompetenz der Finanzberaterinnen und Finanzberater gefragt, um ein gutes Gesamtpaket zu schnüren.

Für weitere Informationen nehmen Sie am besten qualifizierte Finanzberatung in Anspruch.

Höhere Kreditsumme mit Qualitätssiegel

Neben den Laufzeiten und der Zinsbindung spielt auch die Qualität der Immobilie, die erworben werden soll, eine Rolle. Sie wirkt sich auf die Höhe der möglichen Kreditsumme aus. Grundsätzlich muss das Gebäude klimafreundlich sein. Dabei unterscheidet die WEF zwischen zwei Stufen:

  1. Klimafreundliches Wohngebäude: Das Haus beziehungsweise die Wohnung muss dafür den Effizienzhausstandard 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllen. Außerdem darf das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Der maximale Kreditbetrag kann hier zwischen 170.000 Euro (max. 90.000 Euro Haushaltseinkommen, 1 Kind) und 220.000 Euro variieren (max. Haushaltseinkommen 130.000 Euro, 5 Kinder oder mehr).
  2. Klimafreundliches Wohngebäude mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG): Die Anforderungen sind im Prinzip die gleichen wie im ersten Punkt. Es muss jedoch ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen. Hier variiert der maximale Kreditbetrag zwischen 220.000 Euro (max. Haushaltseinkommen 90.000 Euro, 1 Kind) und 270.000 (max. Haushaltseinkommen 130.000 Euro, Kinder oder mehr).

Unterschiede zum Baukindergeld

Beim Baukindergeld mussten Familien, die eine Förderung erhielten, diese nicht zurückbezahlen. Das ist nun anders, da die Antragsteller keinen Zuschuss mehr erhalten, sondern ihnen ein vergünstigter Kredit gewährt wird. Und Kredite müssen bekanntermaßen zurückgezahlt werden.

Wie bereits erwähnt, werden mit dem WEF keine Bestandsimmobilien mehr gefördert. Hinzu kommt, dass insgesamt deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung stehen: Der Budgettopf ist auf 350 Millionen Euro jährlich beschränkt. Und dass so ein Topf auch einmal etwas überraschend leer sein kann, das haben wir erst 2023 erleben dürfen.