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Kaum ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wurde so kontrovers diskutiert wie die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, auch als Heizungsgesetz bekannt. Nun hat es der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet: Wir haben einen ersten Blick reingeworfen.

Der größte Aufreger bei der Diskussion um das neue Gesetz war der vermeintliche Zwang zum Austausch einer bestehenden Heizung. Hierzu kursieren immer noch viele Gerüchte und falsche Informationen. Fakt ist: In dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf gibt es keine generelle Austauschpflicht ab 2024. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden. Selbst defekte Heizungen müssen nicht getauscht, sondern dürfen repariert werden!

Der befürchtete Zeitdruck ist vom Tisch

Die strenge Regelung, dass Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben können werden müssen, gilt vorerst nur für Neubau! Für alle anderen Gebäude sollen die neuen Vorgaben sehr viel später greifen als zunächst geplant. Außerdem gibt es zahlreiche Ausnahmen, etwa wenn die Kosten der Sanierung den Wert der Immobilie übersteigen würden. Die ursprünglich vorgesehene Befreiung für Menschen, die über 80 Jahre alt sind, wurde hingegen aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Für Mehrfamilienhäuser gelten außerdem längere Fristen: Die Eigentümer haben drei Jahre Zeit, um sich für ihre zukünftige Heizung zu entscheiden. Nochmals längere Fristen gelten hier zum Beispiel beim Umbau von Etagenheizung auf Zentralheizung.

Durch das neue Heizungsgesetz kommt ein Thema ins Spiel, das bislang in der öffentlichen Diskussion kaum stattgefunden hat: die kommunale Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen ab 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Ist dort demnächst der Anschluss an ein Fernwärmenetz vorgesehen, dann kann dies eventuell sinnvoller sein, als etwa eine Wärmepumpe. Und die Antragsteller dürfen diese Planung abwarten. Kleinere Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern können sich damit noch bis 2028 Zeit lassen. Noch kleinere Gemeinden sind von der Wärmeplanung zunächst befreit. Apropos Fernwärme: Wer bereits jetzt an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, der muss ohnehin nichts unternehmen.

Die Förderung wird nicht einfacher

Alles halb so wild also? Nicht ganz. In Deutschland wird Wärme zu mehr als 80 Prozent über fossile Energieträger erzeugt, also Öl und Gas. Alle Haushalte, die so heizen, müssen sich eine neue Lösung überlegen – nur eben nicht ganz so schnell, wie von vielen befürchtet. Auch bei den Förderungsmöglichkeiten steckt die Tücke im Detail. Maximal 70 Prozent für Einfamilienhäuser klingt zunächst sehr viel. Dies relativiert sich durch die Deckelung der Förderungshöhe bei maximal 30.000 EUR an förderfähigen Kosten. So werden aus 70 Prozent dann 21.000 Euro, die schon etwas weniger eindrucksvoll klingen.

Umso wichtiger wird es für die Antragsteller, auch die Fördertöpfe der Bundesländer und Kommunen zu kennen und in ihrer Planung zu berücksichtigen. Gerade die kommunale Förderung dürfte an Bedeutung gewinnen. Von den 16 Bundesländern sind es nämlich gerade einmal fünf, in denen es eine landesweite Förderung gibt. Selbst in den anderen 11 Bundeländern bestehen jedoch in zahlreichen Städten eigene Fördermöglichkeiten. Diese kommunalen Förderungen sind aber gekoppelt an die Beantragung von Bundesmitteln. Das eine geht also nicht ohne das andere.

Der Beratungsbedarf bleibt hoch

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der von vielen befürchtete akute Zeitdruck durch den nun beschlossenen Gesetzesentwurf vom Tisch ist. Die Herausforderungen kommen eher aus den Details der Förderungsmöglichkeiten. Die Planung und Zusammenstellung einer passenden Förderung wird nicht einfacher und der Bedarf an Beratung bleibt hoch. Wir werden das Thema bei WhoFinance begleiten und in den kommenden Wochen genauer aufschlüsseln, was sich für Berater ändert und was für ihre Kunden.

Mustafa Behan
Gründer WhoFinance