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DR. HERBERT WALTER

In der dritten Folge der ESG Webinare von WhoFinance zum nachhaltigen Anlegen steht die Frage im Mittelpunkt: Wie setzen Anbieter bzw. Finanzberater ihre Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Praxis um? Gezeigt wird dies im einzelnen am Beispiel der digital zugänglichen Vermögensverwaltung „Flossbach von Storch ONE“

 

 

Herbert Walter steuert direkt auf einige zentrale Praxisthemen zu, die bei ESG-konformen Anlagen im Fokus stehen. Ein erster Punkt ist: Anlageberater müssen passende nachhaltige Investmentprodukte verfügbar haben, wenn sie ESG als Ertragschance nutzen wollen.

Hier ist in den letzten Monaten eines deutlich geworden: Es mangelt an klaren und einfach umzusetzenden Regeln, wann ein Fonds z.B. als „dunkelgrün“ oder „hellgrün“ einzustufen ist. Genauer gesagt: wann Fondsprodukte nach Artikel 9, 8 oder 6 der Offenlegungsverordnung einzugruppieren sind. Jüngst haben diverse Fondsanbieter die Taxonomie-Einstufung von ESG-Produkten nach unten korrigiert. Diese Aktivitäten wurden in Branchenkreisen stark beachtet. Von der zuständigen Regulierungsbehörde werden hier eindeutigere Vorgaben erwartet – diese würden auch helfen, das Greenwashing-Risiko der Anlagebranche zu begrenzen.

Eine zweite Herausforderung für ESG-Anbieter ist: Sie müssen sich heute damit vertraut machen, wie ihre Kunden zum Thema Nachhaltigkeit eingestellt sind. Den Regulatoren der Finanzbranche liegt besonders am Herzen, dass Beratung und Verkauf nachhaltiger Anlageprodukte sich ganz eng am Kundenbedarf orientieren.

Zu den Pflichten einer Finanzberaterin oder eines Finanzberaters gehört es daher inzwischen, Anleger oder Interessierte – neben finanziellen Punkten – auch zu ihren Präferenzen in Puncto Nachhaltigkeit zu befragen. Für die meisten Berater gilt dies seit August 2022, für den Rest wird dies demnächst Pflicht.

Befragungen zeigen, dass Anleger auch in Sachen Nachhaltigkeit besonders häufig das Internet nutzen, um sich zu informieren. Wir haben uns deshalb einmal im Netz umgesehen, wie Interessenten dort über das Nachhaltigkeitsthema aufklären und ob bzw. wie die Präferenzabfrage ausschließlich digital durchgeführt werden kann.

Viele Anleger (nicht nur selbstgesteuerte) erwarten, die Präferenzabfrage eigenständig und ohne Beraterhilfe direkt am Laptop oder Desktop durchführen zu können. Wir haben bei unserer Recherche deshalb jene Häuser in den Blick genommen, die ihren Kunden den Zugang zu Wertpapieranlagen über digitale Kanäle bieten.

Mit diesem Webinar wollen wir einen ersten Anbieter näher in Augenschein nehmen. Im Fokus stehen soll dieses Mal die digital zugängliche Vermögensverwaltung „Flossbach von Storch ONE. In den nächsten Monaten wollen wir uns ansehen, wie andere Finanzanbieter das Nachhaltigkeitsthema umsetzen.

 

Erste Präferenzfrage – haben sie ESG Präferenzen?

Im folgenden wollen wir zeigen, wie Flossbach von Storch mit der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen umgeht, vor allem: wie diese Abfrage in den Ablauf der Geeignetheitsprüfung eingebettet wird.

Präferenzfrage 1

 

Die Abbildung oben zeigt, dass „Flossbach von Storch ONE“ zunächst mit den traditionellen Punkten in die Prüfung der Geeignetheit startet: Neben Fragen zum Investment geht es um die finanziellen Verhältnisse, den Anlagebetrag, die Risikotoleranz und die Selbsteinschätzung der Kenntnisse in Sachen Anlage.

Wie von der Regulierung festgelegt, folgt erst im Anschluss an die genannten Punkte das Thema der Nachhaltigkeit – mit dieser Einstiegsfrage: „Haben Sie Nachhaltigkeitspräferenzen bei Ihrer Geldanlage?“ Darauf kann der Anlageinteressent mit „Ja“  oder „Nein“ antworten. Bevor er sich festlegt, kann er sich auf zweierlei Weise schlau machen:

  • Indem der Investor den Knopf „i“ (für Information) anklickt, hat er Zugang zu einem Pop-up-Fenster mit einer Erläuterung, die kurz und knapp ist.
  • Falls er mehr Einblick erhalten möchte, kann er auf den Button „Mehr dazu hier“ drücken. Daraufhin hat er Zugang zu einem Informationsblatt, in dem die gesetzlich definierten Nachhaltigkeitspräferenzen auf gut zwei Seiten übersichtlich beschrieben sind (siehe Abbildung).

Merkblatt Nachhaltigkeitspräferenzen

 

In beiden Erläuterungen geht es einmal um Anlagestrategien mit Investitionen, die „Schaden vermeiden“ sollen. Praktisch bedeutet das: Das Anlageprodukt berücksichtigt die wichtigsten negativen Auswirkungen auf ökologische und soziale Faktoren. In die Vermögensverwaltung fließen dann Pflicht-Indikatoren ein (z.B. zum Klima, zur Achtung der Menschenrechte) sowie weitere optionale Indikatoren (aus den Bereichen Umwelt und Soziales).

Zum anderen werden Anlagestrategien erläutert mit Investments, die einen positiven Beitrag leisten – nach den Vorgaben der Taxonomie-Verordnung bzw. der Offenlegungs-Verordnung. Nehmen wir an, unser Interessant entscheidet sich für ein „Ja“ zur ersten Präferenzfrage, das heißt er gibt an, Nachhaltigkeitspräferenzen bei seiner Geldanlage zu haben. Dazu hat er sich die Informationen über das Konzept nachhaltiger Präferenzen zunutze gemacht.

 

Zweite Präferenzfrage – wie fließt Nachhaltigkeit ein?

Jetzt nimmt sich der Anlageinteressent die zweite Präferenzfrage vor, die lautet: Wie werden Nachhaltigkeitskriterien bei „Flossbach von Storch ONE“ berücksichtigt? Bevor er eine Entscheidung trifft, macht er sich mit folgenden Punkten vertraut – diese sind Teil der digitalen Antragsstrecke:

  • Das Angebot verfolgt eine ESG-Strategie, die auf dem „Ausschließen“ bestimmter Geschäftsmodelle basiert. Außerdem: Nachhaltige Ziele und Themen greift der Vermögensverwalter durch „Engagement“ auf und spricht sie im Dialog aktiv an.
  • Als aktiver Investor legt Flossbach von Storch auf eines besonderen Wert: Dass ein Unternehmen, in das investiert wird, einen verantwortungsvollen Umgang mit seinem ökologischen und sozialen Fußabdruck pflegt.
  • Das Angebot investiert in Produkte, bei denen die für den Anleger wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investition auf ökologische und soziale Faktoren berücksichtigt werden (Kategorie (a) im Informationsblatt).
  • Stellen die für das Portfolio Verantwortlichen negative Auswirkungen fest, wird im Rahmen eines „Engagements“ der Kontakt mit dem investierten Unternehmen aufgenommen. Das Ziel: Eine positive Veränderung zu erreichen und darüber den Anlegern zu berichten.

Passt das Angebot schließlich zu den nachhaltigen Vorstellungen des Anlegers, klickt er auf die Schaltfläche: „Die Umsetzung entspricht meinen Nachhaltigkeitspräferenzen.“ Siehe auch nachstehende Abbildung.

Präferenzfrage 2

 

Persönliche Anlagestrategie

Der nächste Schritt in der Kaufreise eines nachhaltigen Anlageinteressenten ist ein digital zugängliches Dokument mit dem Titel „Ihre Persönliche Anlagestrategie“ (siehe Ausschnitt aus Deckblatt unten): Es informiert unter anderem über die Portfolioanteile, die für verschiedene Anlageklassen vorgesehen sind – von Aktien und Anleihen bis zu Gold, Kasse und Sonstigem.

Aus der Anlagestrategie (inklusive Erläuterungen) nimmt der Interessent mit, dass er mit dem Flossbach von Storch ONE Investment den Fokus auf „Schaden ausschließen“ legt, das heißt: Es geht darum, die wichtigsten negativen Auswirkungen auf ökologische und soziale Faktoren zu vermeiden  (PAI‘s – Principal Adverse Impacts). Weniger im Vordergrund steht dagegen die Strategie, einen „positiven Beitrag“ zu  leisten im Sinne …

  • … der EU-Offenlegungs-Verordnung, das heißt in „nachhaltigen Investitionen“ anzulegen – Kategorie (b),
  • … der EU-Taxonomie-Verordnung, das heißt in „ökologisch nachhaltigen Investitionen“ anzulegen – Kategorie (c).

Strategiedokument

 

Das Strategiedokument enthält auch einen Abschnitt „Zusammenfassung Ihrer Antworten“. Damit dokumentiert der Anbieter standardisiert das Anlegerfeedback zu den Fragen nach seinem finanziellen und nicht-finanziellen Bedarf. Dazu gehören auch die Antworten zu den Nachhaltigkeitspräferenzen – hier für die zwei Fragen aus unserem Beispielsfall recht schlank gehalten:

  • Haben Sie Nachhaltigkeitsperspektiven bei der Geldanlage?“

    „ Ja“

  • „Wie werden Nachhaltigkeitskriterien bei ‚Flossbach von Storch ONE‘

    berücksichtigt?“

    „Die Umsetzung entspricht meinen Nachhaltigkeitspräferenzen.“

Soweit zum zentralen Thema, das wir uns in diesem Webinar vorgenommen haben: Am Beispiel der digital zugänglichen Vermögensverwaltung „Flossbach von Storch ONE“ haben wir gesehen, wie die Kundenabfrage in die Geeignetheitsprüfung nachhaltiger Anlagen eingebettet werden kann.

 

Wie weit leben Anbieter nachhaltige Werte?

Ich habe die kleine Fallstudie genutzt, um zu sehen, was Flossbach von Storch ansonsten zum Nachhaltigkeitsthema auf die Website gestellt hat – und bin z.B. auf ein Interview mit der Nachhaltigkeitsbeauftragten Frederike von Tucher gestoßen.

Die räumt dort mit dem Mythos auf, dass es ganz leicht ist, zu sagen, welches Unternehmen nachhaltig ist („Weiß“) und welches nicht („Schwarz“). Bei Flossbach von Storch hat man offenbar die Erfahrung gemacht, dass die Einteilung in Gut und Böse, in Schwarz und Weiß meist nicht klappt.

Analysen zur Nachhaltigkeit enden oft mit „viel mehr Grau als Schwarz und Weiß“. Das überrascht nicht: Denn auch viele Anleger signalisieren Gemischtes. Sie sagen, Nachhaltigkeit sei ihnen überaus wichtig – sind aber gleichzeitig nicht bereit, sich bei ihrer eigenen Anlage daran zu halten. Woran das liegt?

In Sachen Nachhaltigkeit ist es wie auf vielen anderen komplexen Gebieten: Menschen wissen oft nicht so ganz genau, was sie wollen. Aber sie können ziemlich treffsicher sagen, was sie nicht wollen. Vermutlich liegt es daran, dass Ausschlusskriterien wie „Keine Investments in Kohle“ so gefragt sind.

Nachhaltig oder nicht?

 

Es ist im übrigen auch verständlich, wenn Investoren ihr Kapital am Liebsten in Unternehmen lenken, die bereits einen Haken hinter alle möglichen Nachhaltigkeitskriterien machen können. Doch das richtige Leben sieht oft anders aus. Nachhaltigkeit ist weniger ein erstrebenswerter Zustand als vielmehr ein Prozess.

Das Anlegermotto könnte daher lauten: „Der Weg ist das Ziel“. Jeder Schritt hin zu einer nachhaltigen Zukunft wäre dann einer in die richtige Richtung, weil Unternehmen sich auf einen Pfad der Transformation begeben haben.

Für Flossbach von Storch beginnt die Komplexität schon bei der Frage: Was ist Nachhaltigkeit überhaupt? In unserem Kulturkreis gilt der sächsische Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz als Begründer der Nachhaltigkeit. Um damals den „großen Holzmangel“ zu überwinden, hat er im Jahr 1713 für den damaligen sächsischen König Friedrich eine „Anweisung zur Wilden Baum-Zucht“ geschrieben. Darin geht es um die continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung“ der Wälder. Überliefert und im Zusammenhang mit dem Begriff der Nachhaltigkeit häufig zitiert ist der Satz: „Fälle nicht mehr Holz als nachwachsen kann.“

Warum es so schwer ist, sich einen Eindruck zu verschaffen, wo ein Unternehmen in Puncto Nachhaltigkeit gerade steht, hat Dr. Bert Flossbach, Gründer und Vorstand der Flossbach von Storch AG, einmal so begründet:

„Ein Unternehmen kann nur dann erfolgreich und damit nachhaltig wirtschaften, wenn es

  • seine Kunden gut bedient,
  • seine Mitarbeiter motiviert,
  • fair mit seinen Geschäftspartnern umgeht,
  • ausreichend investiert,
  • seine Steuern zahlt und
  • keine Umweltschäden anrichtet.

Deshalb beschäftigen wir uns nicht nur mit Geschäftsmodellen und Bilanzen von Unternehmen, sondern auch mit den Menschen, die dahinter stehen.“

Höchste Nachhaltigkeit wäre demnach dann gegeben, wenn ein Unternehmen nicht nur bei der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit auf einem guten Weg ist, sondern auch einen positiven sozialen Beitrag leistet – insbesondere mit Kunden und Mitarbeitern vertrauensvoll umgeht.

 

Jetzt das Webinar anschauen 

 

DR. HERBERT WALTER 

Foto Dr. Herbert Walter

Dr. Herbert Walter arbeitet seit rund 40 Jahren in der Finanzbranche. Seine Laufbahn begann er 1983 in der Deutschen Bank. Dort war er zuletzt Mitglied des obersten Konzernführungsgremiums und weltweit verantwortlich für den Unternehmensbereich Private & Business Clients. 2003 wurde er Holdingvorstand der Allianz SE und Vorstandsvorsitzender der Dresdner Bank AG. Seit 2009 ist er selbständig tätig und Inhaber von Dr. Herbert Walter & Company, einer unabhängigen Beratungsfirma mit Fokus auf Finanzdienstleister.