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Dec 28

28. December 2015 von Thilo Nordmeyer | Ratgeber

2016 können Verbraucher mit guter Finanzplanung viel Geld sparen

Finanzplanung Jahreswechsel

Ein Jahreswechsel bringt immer auch rechtliche Neuerungen mit sich – die in 2016 auch viele Bankkunden treffen werden. Manche Neuerungen sollten Verbraucher jedoch besser noch vor dem Jahreswechsel berücksichtigen – nutzen Sie daher die Feiertage und werfen Sie einen Blick auf Ihre Finanzen. WhoFinance hat für Sie ein paar „Last-Minute-Tipps“ zusammengestellt, mit deren Hilfe Verbraucher 2016 Geld sparen können.

Freistellungsaufträge überprüfen und Steuer ID melden

2016 verlieren Freistellungsaufträge, für die noch keine Angabe zur Steueridentifikationsnummer angegeben wurde ihre Gültigkeit. Verbraucher sollten bedenken, dass Banken zukünftig schon ab dem ersten Euro an Kapitalerträgen 25% Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag plus Kirchsteuer (seit 2015) abziehen.

  • Tipp: Melden sie ihrer Bank noch vor dem Jahreswechsel die eigene Steuernummer; Ehe- und Lebenspartner müssen beim Gemeinschaftskonto beide IDs mitteilen.

 

Neuerungen beim Kindergeld

Die Steuer-ID spielt ab 2016 auch bei den Kindergeldkassen eine Rolle – aber nur für das Elternteil, der das Kindergeld bezieht. Die Neuregelung soll einen Missbrauch durch Doppelbezug vorbeugen. Ein Weiterbezug ohne Nennung der Steuer-ID ist aber auch in 2016 vorerst gesichert.  Außerdem steigt das Kindergeld ab 1. Januar 2016 um zwei Euro pro Kind, für das erste und zweite Kind erhalten Eltern dann 190,00 Euro, für dritte Kinder 196,00 Euro und für jedes weitere Kind 221,00 Euro pro Monat.

Riester-Zulagen beantragen und Neuerungen bei der Rürup-Rente

Verbraucher, die einen Riestervertrag haben, sollten unbedingt darauf achten, dass bis Jahresende die staatlichen Zulagen für 2013 beantragt werden. Der Anspruch darauf sonst verfällt ab Januar 2016. Es lohnt sich auch zu prüfen, ob die Zahlungen ausreichen, um die volle staatliche Zulage plus Kinderzulagen zu erhalten – notfalls lassen sich bis Jahresende noch Gelder auf einen Schlag nachzahlen.
Wer mit der Rürup-Rente vorsorgt, kann sich ab dem neuem Jahr auf mehr staatliche Förderung freuen. Das Finanzamt erkennt ab dem kommenden Jahr 82 % der Einzahlungen bis zum geltenden Höchstbetrag von 22.172 Euro steuerlich an. Das bedeutet: Ledige können Vorsorgebeiträge von bis zu 18.181 Euro und Verheiratete von bis zu 36.362 Euro beim Finanzamt geltend machen.

 

IBAN wird Pflicht

Die Übergangszeit, in der die neuen IBAN und die alt-bekannten Kontodaten genutzt werden können, wird zum 1. Februar 2016 enden. Ab dann gelten nur noch die 22-stellige IBAN Nummer. Sie finden Ihre IBAN und BIC in den meisten Fällen auf Ihrer EC Karte oder auf Kontoauszügen. Die IBAN setzt sich wie folgt zusammen: deutsche Konten beginnt sie mit der Kennung DE, danach folgen eine zweistellige Prüfziffer, die bekannte achtstellige Bankleitzahl und dann die zehnstellige Kontonummer.

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