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Mit Hilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung können Berufstätige Ihr Einkommen absichern. Hierzu stehen am Markt die Angebote verschiedenster Versicherungen zur Verfügung. Doch wie gut ist der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich und wie kommt man zu seinem Wunschtarif? WhoFinance sprach darüber mit Werner Stegle, Finanzberater der GSM Vermögensberatung GmbH aus Endingen am Kaiserstuhl.

Stegle, Werner

WhoFinance: Herr Stegle, der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird Berufstätigen von den Medien empfohlen. Die Stiftung Warentest beispielsweise nennt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Finanztest-Jahrbuch 2015 „Wichtig für alle“. Wie stehen Sie zu dieser Aussage und warum?

Werner Stegle: Ich halte die Berufsunfähigkeitsabsicherung, nach der Krankenversicherung, für die existenziell wichtigste Absicherung überhaupt. Etwa jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland wird berufsunfähig. Das heißt, die Betroffenen können nicht bis zum Rentenalter arbeiten, weil Körper oder Psyche den Job nicht mehr mitmachen. Viele Menschen stehen dann vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz.

Gibt es aus Ihrer Sicht Berufsgruppen, zum Beispiel Handwerker, die dringender eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten als Vertreter anderer Berufsgruppen, beispielsweise Journalisten?

Natürlich ist das Unfallrisiko bei handwerklichen Berufen höher als bei kaufmännischen Berufsgruppen. Allerdings liegen die Unfallursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, nur bei rund 11%! Die meisten Menschen werden krankheitsbedingt berufsunfähig. Psychische Leiden, wie Depressionen oder Burnout, machen laut eines Ratings des Analysehauses Morgen & Morgen mittlerweile fast 30 Prozent aller BU-Fälle aus. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (23 Prozent) sowie Krebs (15 Prozent) sind demnach weitere häufige BU-Diagnosen. Eine Berufsunfähigkeit kann leider Jeden treffen!

Gibt es ein Lebensalter, ab dessen Erreichen sich der Abschluss einer BU-Versicherung für den Interessenten nicht mehr lohnt?

Grundsätzlich sind viele Personen der Meinung, sie hätten das falsche Alter um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die einen fühlen sich zu jung, die anderen zu alt. Doch grundsätzlich gilt: Warten ist schlecht. Je jünger man ist, desto günstiger sind die Verträge und desto besser die Bedingungen. Etwa ab dem 60. Lebensjahr lohnt es sich meist, aufgrund des hohen Beitrages oder des Gesundheitszustandes, jedoch nicht mehr!

Vor dem Abschluss einer BU-Police wird ja eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Gibt es aus Ihrer Erfahrung bestimmte Vorerkrankungen, die quasi automatisch zur Ablehnung des Interessenten durch den Versicherer führen?

Es gibt Vorerkrankungen, bei denen der Schutz rundweg ausgeschlossen ist, z.B. bösartige Tumore aus den letzten drei bis fünf Jahren. Aber auch die meisten Erkrankungen aus dem rheumatischen Erkrankungsbereich und vor allem psychische Beschwerden, die noch behandelt werden, gehören zu diesen Erkrankungen. Auch Antragsteller mit Diabetes, Multipler Sklerose, Morbus Chron, einem Herzinfarkt oder schwerer Migräne haben realistisch gesehen kaum eine Chance auf Versicherungsschutz.

Welche anderen Gründe außer Vorerkrankung können aus Ihrer Erfahrung dazu führen, dass der Versicherer den Interessenten komplett ablehnt bzw. dass dem Interessenten nur ein Vertrag, der seinen ursprünglichen Wünschen nicht voll entspricht, angeboten wird?

Sofern der Interessent in den letzten 10 Jahren schon mal bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurde, erhält er in aller Regel einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Deutschen Versicherungswirtschaft. Dies kann zur Ablehnung führen. Ferner kann ein Body-Maß-Index unter 15 oder über 30, erhöhtes Berufsrisiko oder Extremsportarten, zu einer Ablehnung oder Verteuerung führen.

Was würden Sie einem Kunden raten, der mit den BU-Angeboten, die ihm Versicherer unterbreiten, nicht zufrieden ist? Gibt es für Interessenten beispielsweise die Möglichkeit, über ein vom Versicherer vorgelegtes Angebot „nach zu verhandeln“?

Es macht je nach Einzelfall Sinn, bei Ausschlüssen oder medizinischen Zuschlägen nach zu verhandeln. Auch besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit, auszuhandeln, dass nach 2-5 Jahren Beschwerdefreiheit ein ärztliches Attest zur Überprüfung des Leistungsausschlusses eingereicht werden kann, um dann den Ausschluss aus dem Vertrag heraus zu nehmen.

Herr Stegle, wir danken Ihnen für das Interview.

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