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Immobilien können mehr sein als der wohl beste Schutz vor steigenden Mieten: Das eigene Zuhause hat einen hohen emotionalen Wert, es steigert die Lebensqualität und ist eine erstklassige private Altersvorsorge,  weil man im Alter mietfrei wohnen kann.

 

Die Regierungskoalition hat sich auf die Fahnen geschrieben, dass Wohnungen auch in Ballungsgebieten bezahlbar bleiben und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

 

Zwei Themen zu Immobilien werden derzeit kontrovers zwischen Politik, Wohnungswirtschaft und Verbrauchervertretern diskutiert: Das Bestellerprinzip bei den Maklerkosten und die Mietpreisbremse – beide sollen es Verbrauchern künftig  leichter machen, in sehr angespannten Märkten Wohnungen zu finden.

 

Die Verbände können zu dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ihre Stellungnahmen bis 23. Mai abgeben. Im Ministerium hofft man, dass der Entwurf dann noch vor der Sommerpause im Bundestag beraten wird.

 

Bestellerprinzip: Wer den Immobilienmakler bestellt, muss bezahlen

 

Eine Diskussion, die Immobilienmakler, Mieter und Vermieter sehr interessiert, ist das Bestellerprinzip. Die große Koalition will bei der Vermietung von Wohnraum folgendes einführen: Wird der Makler vom Vermieter der Immobilie beauftragt, muss dieser auch die Provision zahlen.

 

Kein Wunder, dass Immobilienmakler und Vermieter den Gesetzesentwurf zum Bestellerprinzip kritisch sehen: 85 Prozent glauben nicht, dass der Mieter dadurch entlastet wird, 90 Prozent erwarten Umgehungen.

 


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Vertreter von Immobilienverbänden weisen darauf hin, dass der vorgelegte Gesetzentwurf deutlich vom Koalitionsvertrag abweicht. Vorgesehen sei ein echtes Bestellerprinzip gewesen, bei dem als „Besteller“ der Vermieter wie auch der Mieter in Frage kommen sollten.

 

Praktisch, so Verbandsmitglieder, müsse jetzt aber durchgehend der Vermieter die Maklerprovision zahlen. Der Fall, dass der Mieter die Maklerprovision zahlen müsse, sei praktisch gar nicht denkbar.

 

Mietpreisbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden

 

Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sieht vor:

 

  • Die Miete von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten soll bei laufenden Verträgen nur mehr um höchstens 15 % angehoben werden dürfen.
  • Bei Neuvermietung von Wohnungen im Bestand soll die neue Miete in angespannten Gebieten nur höchstens 10% Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
  • Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten, die erstmals vermietet werden.
  • Ebenfalls soll die Mietpreisbremse bei umfassenden Sanierungen, etwa einer energetischen Sanierung, nicht angewandt werden.

 

In welchen Regionen und Städten Wohnungsmärkte „angespannt“ sind, kann durch die jeweiligen Landesregierungen selbst festgelegt werden. Nachvollziehbare Kriterien sind im Gesetzentwurf nicht definiert.

 


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Die Wohnungswirtschaft zeigt derzeit wenig Vertrauen in die Markteingriffe der Politik und befürchtet, dass die Mietpreisbremse zu einer Investitionsbremse wird.

 

So erwarten sechs von zehn Investoren, dass künftig weniger neue Wohnungen gebaut werden und das vor allem in Ballungszentren. Das könnte bedeuten, so die Sorge der Wirtschaft, dass die Mietpreisbremse den gerade in Gang gekommenen Neubau von Wohnungen wieder abwürgt.

 

Politik und Immobilienwirtschaft diskutieren deshalb zur Zeit intensiv verschiedene Vorschläge, um den Gesetzesentwurf nachzubessern. Im Mittelpunkt stehen

 

  • eine zeitlich Befristung der Mietpreisbremse,
  • die Festlegung von objektiven und nachprüfbaren Kriterien, wann ein Mietmarkt „angespannt“ ist,
  • eine gezielte Vermehrung des Angebots an Wohnungen, z.B. staatliche Wohnungsbauförderungen durch die Länder.

 

Man darf gespannt sein, auf welche Änderungen des Gesetzentwurfs die Politik sich schließlich einigen wird und ob, wie geplant, bis zum Sommer ein Kabinettsentwurf vorliegen wird. Wie der heftige Streit zeigt, könnte die politische Einigung durchaus länger dauern als erwartet. Dies umso mehr, als auch Länderinteressen wesentlich betroffen sind und am Ende ja noch der Bundesrat zustimmen muss.

 

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