06. December 2013 von WhoFinance | Allgemein
Analyse: Koalitionsvertrag – Was Kunden und Finanzberater wissen müssen
Die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD in Berlin versprachen auch für Finanzberater spannend zu werden. Schließlich steht die Branche in der Politik schon seit einigen Jahren nicht sehr hoch im Kurs. Nicht umsonst hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel die Wahl zur „Entscheidung über die Bändigung des Finanzsektors“.
Das ändert allerdings nichts daran, dass viele der Regulierungsmaßnahmen in den vergangenen vier Jahren nicht nur bei Beratern, sondern auch bei Kunden für Kopfschütteln gesorgt haben.
WhoFinance gibt einen Überblick, was CDU/CSU und SPD ihrem Koalitionsvertrag zufolge mit Blick auf Finanzberatung und Geldanlage planen:
Beratungsprotokoll:
Der Irrsinn rund um die Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter hatte zuletzt dafür gesorgt, dass eine vernünftige Anlageberatung kaum noch möglich ist. Jede siebte Bank oder Sparkasse hat die Aktienberatung sogar ganz aufgegeben. Der bürokratische Aufwand steht für sie offenbar in keinem Verhältnis mehr zum Ertrag.
Es scheint, als sei der vielstimmige Chor an Klagen aus der Branche in Berlin gehört worden. Union und SPD versprechen, die Beratungsprotokolle „im Hinblick auf die praktikable Handhabung“ zu überprüfen und „mit Verbesserungen für Anleger“ weiterzuentwickeln. Ein längst überfälliger Schritt.
Auch soll die Verständlichkeit und Zweckmäßigkeit von Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern „regelmäßig überprüft und Verbesserungen umgesetzt werden, zum Beispiel durch Standardisierung“.
Wünschenswert wäre es jetzt, wenn die Politik und die Finanzbranche gemeinsam vernünftige und tragfähige Lösungen im Sinne der Kunden erarbeiten würden.
Verbraucherschutz:
Die Koalitionäre betonen, Verbraucher, die sich nicht selbst schützen könnten und überfordert seien, „muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten“. Ziel ist es, den Verbraucher auf Augenhöhe zum Berater bzw. zur Bank und Versicherung zu bringen.
Dafür sollen Verbraucherschutzorganisationen beauftragt werden, u.a. eine „Marktwächterfunktion Finanzmarkt“ zu übernehmen. Über sie sollen Bürger mit „gezielten und umfassenden Informationen, Beratung und Bildung“ versorgt werden.
Hier hat sich allerdings bereits auch ohne staatliche Eingriffe eine Menge getan. 70 Prozent der Kunden recherchieren vor einem Gespräch mit einem Finanzberater im Internet oder machen sich über Fachmedien schlau.
Dispokredite:
Kunden sollen bald einen Warnhinweis erhalten, wenn ihr Konto in den Miesen ist. Wer dauerhaft im Soll ist, kann darauf zählen, dass seine Bank über kostengünstigere Alternativen aufklärt. Zumindest soll das für die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtend werden. Auf eine gesetzliche Begrenzung der Dispo-Zinsen wird verzichtet.
Honorarberatung:
Die Honorarberatung soll gestärkt und zur echten Alternative der Provisionsberatung entwickelt werden. Signalwirkung hat das vor allem für die Privatkundenbanken und Finanzberater, die auf Provisionsbasis arbeiten. Denn sie werden von der Politik immer stärker ins Visier genommen.
Ähnliche Bemühungen zur Förderung der Honorarberatung gibt es bereits von Seiten der EU über die Richtlinie Mifid II. Das Damoklesschwert eines kompletten gesetzlichen Provisionsverbots wie in den Niederlanden und Großbritannien hängt damit weiterhin über der Branche.
Finanztransaktionssteuer:
Hier suggeriert der Koalitionsvertrag, durch die Steuer werde „der Finanzsektor an den Kosten der Krise und an den Zukunftsaufgaben von Wachstum und Beschäftigung“ beteiligt.
Richtig ist: In erster Linie müssen die Steuer die Kunden von Banken und Versicherungen zahlen. Denn sie wird nicht nur bei Aktienkäufen fällig, sondern verteuert zum Beispiel auch kapitalgedeckte Lebensversicherungen.
Ob sie am Ende tatsächlich eingeführt wird, bleibt aber offen. Denn ohne eine europaweite Erhebung der Steuer wird sie weitgehend wirkungsbloß bleiben. Im Zweifel wandern die entsprechenden Geschäfte einfach nach London oder nach Asien ab.
Riester-Rente:
Das Riester-Geschäft war zuletzt nicht immer rund gelaufen, auch weil das Produkt infolge hoher Abschlusskosten in die Negativ-Schlagzeilen geraten war und vielen Verbrauchern nicht mehr attraktiv erschien.
Jetzt kann sich die Finanzbranche freuen. Die große Koalition möchte dafür sorgen, dass noch mehr Bürger als bisher eine Riester-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente abschließen.
Funktionieren soll das so: Geringverdiener sollen eine höhere gesetzliche Rente erhalten als bisher („Lebensleistungsrente“). Bedingung dafür ist allerdings, dass jeder Geringverdiener, der nach 1957 geboren ist und später die höhere Rente haben will, eine private Altersvorsorge abschließt. Die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge dürften dabei die naheliegendsten Lösungen sein.
Gelten soll die Regelung für Geringverdiener, die ab 2023 in Rente gehen.
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Tags: Beratungsprotokoll, Honorarberatung, Riester-Rente, Verbraucherschutz