Grobe Fahrlässigkeit - die unbekannte Gefahr in Ihrer Woh...
Grobe Fahrlässigkeit - die unbekannte Gefahr in Ihrer Wohngebäude- und Hausratabsicherung!
Gerade die letzten Wochen haben die Dringlichkeit des Schutzes Ihres Hab & Guts gegen die finanziellen Folgen von Wetter- und Umweltereignissen vor Augen geführt. Neben einer deckungsstarken Wohngebäudeversicherung gehören eine zusätzliche Elementarschadenabsicherung (z. B. sind Starkregen, Überschwemmung in "normaler" Wohngebäudeversicherung nicht enthalten) sowie eine umfassende Hausratversicherung unbedingt dazu. Haben Sie alles bereits? Dann gehören Sie zumindest im Norden schon mal zu einer Minderheit. Gerade bei Elementarschäden verfügen angabegemäß weniger als 40% der norddeutschen Immobilienbesitzer über entsprechenden Schutz.
Aber viele Schäden sind überhaupt nicht auf Wetterkapriolen zurückzuführen. Gerade im Bereich Feuer und Leitungswasser sind häufig eigene Unaufmerksamkeit oder Leichtsinn Auslöser großer Schadenereignisse. Eine vergessene Kerze oder die Pfanne auf dem Herd (wenn es an der Tür klingelt) haben schon manche Wohnungseinrichtung oder ganze Häuser in Flammen aufgehen lassen. Aber auch die angebohrte Wasserleitung kann schnell beträchtliche Schäden verursachen, das angekippte Fenster ungebetene Besucher einladen.
Als dies sind Fälle, bei denen Ihr Versicherer den Einwand der groben Fahrlässigkeit geltend machen kann und oft auch wird. Er weist Ihnen eine erhebliche Mitschuld zu und darf in entsprechendem Umfang die Leistung kürzen. Bei großen Schäden kann das riesige finanzielle Einbußen für Sie bedeuten. Stiftung Warentest spricht von "ruinösen Lücken" (Finanztest 03/2021) und lässt gleich mehr als 70 aktuelle Wohngebäudetarife mit "mangelhaft" durchfallen. Diese erlauben dem Versicherer nämlich genau diesen Einwand. Bei älteren Verträgen ist diese Klausel sogar die Regel. Zahlreiche Absicherungen wurden meiner Erfahrung nach seit Jahren nicht angepasst. Viele Versicherungsvertreter scheuen dies aus unterschiedlichen Gründen und die Kunden haben ohnehin meist keine Lust auf diese Thematik. Man hat es ja vermeintlich geregelt.
Sie können sich jedoch relativ leicht schützen:
Werfen Sie einen genaueren Blick in Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen direkt Ihren Vermittler nach den Regelungen zur groben Fahrlässigkeit. Sollte es hier Beschränkungen geben, erbitten Sie schnellstmöglich einen besseren Tarif Ihres Versicherers. Zur nächsten Hauptfälligkeit kann sich auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnen. Vor allem, wenn der bisherige Versicherer mit deutlich teureren Offerten auf Ihr Anliegen reagiert. Die Preis- und Leistungsunterschiede sind gewaltig. Aber es gibt inzwischen viele gute Angebote, die auf die Hintertür "grobe Fahrlässigkeit" nahezu vollständig verzichten.
Als Makler bin ich an keine Gesellschaft gebunden, sondern stehe vertraglich und rechtlich auf der Seite des Kunden - wofür ich diesem gegenüber auch hafte. Sofern Sie sich nicht selbst mit der Problematik auseinandersetzen möchten oder einfach ein Angebot aus einer breiten Tarifauswahl wünschen - rufen Sie mich kurz an oder nutzen das Kontaktformular. Gern besuchen Sie auch meine Website unter www.vmbuk.de .
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