Update Heizungsgesetz – Was wurde beschlossen und was bedeutet das?
Das Heizungsgesetz, auch als Gebäudeenergiegesetz bekannt, wurde vom Bundestag verabschiedet, jedoch ohne die befürchtete generelle Austauschpflicht bestehender Heizungen ab 2024.
Funktionierende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und defekte Heizungen repariert werden. Die strengen Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Energien gelten vorerst nur für Neubauten, mit Ausnahmen und längeren Umsetzungsfristen für bestehende Gebäude. Das Gesetz bringt auch die kommunale Wärmeplanung ins Spiel, wobei Städte ab 2026 Pläne vorlegen müssen, die den Anschluss an Fernwärmenetze fördern.
Die Förderung von Heizungsmaßnahmen ist komplex, mit regionalen Unterschieden und einer Obergrenze von 30.000 EUR förderfähigen Kosten, was den Bedarf an Beratung erhöht. Zusammenfassend beseitigt der Gesetzesentwurf den Zeitdruck, aber die Herausforderungen liegen in den Details der Fördermöglichkeiten, die von Bundesländern und Kommunen bereitgestellt werden, und der Bedarf an Beratung bleibt hoch.