Kann auch Elterngeld als Einkommen angesetzt werden?

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Elterngeld kann dann angesetzt werden, wenn Sie über einen unbefristeten Job verfügen und uns bestätigen, dass Sie nach dem Ende der Elternzeit wieder dort anfangen möchten. Es kann maximal der Betrag des Elterngeldes angesetzt werden. Wenn Sie sich also in der Elternzeit ohne Elterngeldbezug befinden, kann nichts angesetzt werden bis Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Bei einem vorzeitigen Ende der Elternzeit ist ein Schreiben des Arbeitgebers erforderlich in dem er bestätigt, dass Sie wieder anfangen. Optimalerweise noch mit Angabe eines Gehaltes.

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Dieser Beitrag wurde am 26.03.2019 veröffentlicht von:
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