Ab sofort bis zu 12.000 Euro pro Jahr sparen mit Steuervo...
Ab sofort bis zu 12.000 Euro pro Jahr sparen mit Steuervorteilen Rente aufbessern und zugleich eine Menge Steuern sparen? „Wer jetzt die richtigen weichen stellt, spart ab sofort je nach Einkommen jedes Jahr bis zu 12.000 Euro“, so der unabhängige Finanzexperte Stefan Pflugmacher, der als freier Gutachter für Kapitalanlagen und Altersvorsorge (BVFS e.V.) auf Honorarbasis tätig ist.
Zum Jahresende ist das Thema staatlich geförderte Rürup-Rente (Basisrente) wieder populär. Berufstätige mit hohem Steuersatz, Freiberufler, Selbstständige können mit Rürup-Renten fürs Alter vorsorgen. Auch für 2022 werden noch die Steuer-Sparmöglichkeiten geprüft. Bis zu 25.639 Euro können 2022 steuerbegünstigt eingezahlt werden. Hiervon dürfen 94% (24.100 Euro) von der Steuer abgesetzt werden. Wer seinen Spitzensteuersatz sinnvoll nutzt, kann damit jedes Jahr fast 12.000 Euro sparen. (Bei Ehepaaren ist es sogar die doppelte Summe, also 51.278 Euro) Wer noch 12 bis 15 Jahre Zeit bis zum Rentenbeginn hat und bisher wenig vorgesorgt hat, kann mithilfe von Rürup-Renten noch eine substanzielle Altersrente aufbauen.
Neue Perspektiven ab 2023 für die Rürup-Rente geplant, denn der absetzbare Anteil soll 2023 sogar auf 100 Prozent erhöht werden, so plant es die Bundesregierung.
„Was aber die wenigsten Anleger wissen: In Kombination mit einem kostengünstigen Wertpapier-Sparplan bietet die Rürup-Rente einen weiteren Steuervorteil: Auf Erträge fällt keine Abgeltungsteuer an. Das Geld wird direkt am Kapitalmarkt investiert, so dass die Kostenstruktur schlank bleibt und Renditen massiv erhöht werden“, so Pflugmacher’s Tipp. Bei der Wahl der passenden Basisrente sollten Sie auf flexible Beträge achten, denn so sind Extrazahlungen jederzeit möglich.
Neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile, die man unbedingt kennen und in die Entscheidungen mit einbeziehen sollte.
Das Thema Rürup-Rente ist z.B. ungeeignet für Menschen, die sich Flexibilität, freie Vererbbarkeit und Zugriff aufs Kapital wünschen. Rürup-Verträge dürfen nur in Form einer lebenslangen Leib-Rente für einen Versicherten mit Erreichen des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Und die Rürup-Police – die klassisch verzinst oder fondsgebunden angeboten wird – kann nicht vererbt, auf andere Personen übertragen, verkauft oder beliehen werden.
„Nur wer weiß, wann er welchen Teil seines Vermögens benötigt und wie er mit den Schwankungen bei seinen Vermögenswerten umgehen kann, kann über eine gute Strategie entscheiden“, empfiehlt der unabhängige Finanzexperte Stefan Pflugmacher aus Starnberg. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten aktiv Steuern sparen, Steuern vermeiden oder direkte Zuschüsse vom Staat zu erhalten.
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Stefan Pflugmacher
Starnberg
Kapitalanlagen mit Pflugmacher Vermögensmanagement
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