Ruhestandsplanung ab dem 50. Lebensjahr
In zehn bis fünfzehn Jahren ist es so weit... Wir prüfen gemeinsam wie Ihre Versorgungssituation aussehen wird und beraten über Wege, eine möglich Versorgungslücke zu schließen. Ebenfalls besprechen wir die perspektivische Nachlassplanung und rechtliche Vorsorge (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung).
Für diese Tätigkeit berechnen wir ein Honorar, welches sich nach dem Planungsaufwand richtet.
unsere Website mit weiteren Informationen