Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen & Ehrenamt: Was ist...

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Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen & Ehrenamt: Was ist dabei aus Absicherungspunkten zu beachten? Die ersten Geflüchteten aus der Ukraine sind in Deutschland angekommen. Unabhängig von ihrer Nationalität soll die Aufnahme schnell und unbürokratisch ablaufen und unabhängig vom Pass erfolgen. Was Betroffene nun am schnellsten benötigen, ist eine Unterkunft und da solltet ihr folgendendes beachten: Wenn ihr in einer Mietwohnung lebt und Geflüchtete aufnehmen wollt, kann ihr dies für sechs bis acht Wochen tun - ohne Angabe von Gründen und ohne seinen Vermieter um Erlaubnis bitten zu müssen. Diese Zeitspanne gilt als erlaubnisfreier Besuch. Danach sollte man nach Angaben des Mieterbunds beim Vermieter oder der Vermieterin eine Erlaubnis einholen. Unklar ist, ob man auf eine solche Erlaubnis Anspruch hat. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen von Euch als Privatpersonen nicht aufgenommen werden. Sie werden zunächst vom örtlichen Jugendamt in Obhut genommen. Dies ermittelt, ob Familienangehörige in Deutschland leben und ob es gesundheitliche Probleme oder Traumata gibt. Anschließend wird ein Vormund bestimmt, der für den minderjährigen Jugendlichen eine geeignete Unterbringung und entsprechende Beschulungsmöglichkeiten sucht. Neben dem Wohnraum plant Zeit ein, zusätzliche Zeit für die Anmeldung, Registrierung, Behördengänge, Formulare ausfüllen, sich kümmern, zuhören und da sein – denn neben Wohnraum gibt es so vieles, was die Menschen aus der Ukraine nun benötigen. Da die meisten Flüchtlinge keine Privathaftpflicht haben und für einen Schaden, den sie verursachen, vermutlich nicht aufkommen können, da sie mittellos sind, greift im Fall von Schäden im Wohnraum durch Flüchtlinge, wie unbeabsichtigte Feuer- oder Leitungswasserschäden, die gewöhnliche Hausrats- und Wohngebäudeversicherung. Also sind Haus und Inventar weiterhin genauso versichert. ACHTUNG aber, wenn Geflüchtete dauerhaft in Räumen untergebracht werden sollen, die bislang nicht zu Wohnzwecken gedient haben. Hier solltet ihr unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer oder dem Makler halten. Ehrenamtliche HelferInnen, die sich im Auftrag einer Kommune engagieren oder für eine private Organisation aktiv sind, die im Auftrag einer Kommune handelt, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dabei umfasst der Versicherungsschutz nicht nur die ehrenamtliche Tätigkeit, sondern auch den Hin- und Rückweg zur ehrenamtlichen Arbeit. Holt Euch diese Bestätigung von der Kommune oder der privaten Organisation, das gibt euch zusätzlich Sicherheit.

Ronald Reich

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Dieser Beitrag wurde am 21.03.2022 veröffentlicht von:
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aus Kiel

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