Steuererklärung 2020 – nichts verschenken! Steuerpflicht...

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Steuererklärung 2020 – nichts verschenken! Steuerpflichtige haben bis Ende Juli Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Wer privat vorsorgt, sollte beim Absetzen der Altersvorsorge-Beiträge darauf achten, nicht durch versehentlich falsche Einträge Geld zu verschenken. Die Steuererklärung gehört zu den Dingen, die gerne lange aufgeschoben werden. Bei den Informationen über Altersvorsorgebeiträge gibt es aber immerhin Entlastung durch Versicherungsunternehmen. Diese senden die Beiragsinformationen - zum Bespiel für Riester-Rente oder Basisrente - bei Bedarf automatisch an das Finanzamt. Dies anzubieten, sind sie vom Gesetzgeber verpflichtet. Versicherte müssen hierfür nur ihre Steuernummer beim Versicherer hinterlegen und ihrer Datenübermittlung zustimmen. Wer seine Steuererklärung komplett digital ausfüllt und einreicht, profitiert von weiteren Vorteilen: Die Software übernimmt die Daten des Vorjahres und gibt in den meisten Fällen Hinweise, wenn etwas falsch eingegeben wird. Zur Sicherheit gilt dennoch: Am besten alles noch einmal gegenchecken. Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist bequem. Dennoch müssen steuerpflichtige Vorsorge-Sparer einige Stolperfallen beachten. Um für Riester- und Basisrente tatsächlich staatliche Förderung zu erhalten, müssen sie die geleisteten Beiträge auch an der richtigen Stelle eintragen. Sprechen Sie mich dazu gerne an, damit Sie Ihre Daten an den richtigen Stellen eintragen, dazu gehören auch Teile der Kranken- und Pflegabsicherung und sonstige Versicherungen.

Ronald Reich

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Dieser Beitrag wurde am 26.02.2021 veröffentlicht von:
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