Was ist die Vorabpauschale?
Mit der Vorabpauschale will der Gesetzgeber sicherstellen, dass auch bei thesaurierenden und teilausschüttenden Fonds Steuern zeitnah vereinnahmt werden und nicht erst beim Verkauf der Anteile. Wirtschaftlich betrachtet ist die Vorabpauschale eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen. Daher wird die Vorabpauschale beim Verkauf der Fondsanteile auch vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen.
Bedenkt, dass die Vorabpauschale folgenden Vorteil hat: Gäbe es sie nicht, müsstet Ihr als Anleger/-in erst am Ende der Anlagedauer, also beim Fondsverkauf, den gesamten Gewinn (inklusive aller bis dahin aufgelaufenen Dividenden und Zinsen) versteuern. Das kann gerade bei Haltedauern von zehn oder mehr Jahren eine Menge sein. Die Vorabpauschale sorgt nun dafür, dass bis dahin jedes Jahr zumindest kleine Beträge steuerlich abgerechnet werden. So senkt sich die Steuerlast beim späteren Verkauf schon mal etwas und der Freistellungsauftrag wird jedes Jahr besser ausgenutzt.
Die Vorabpauschale ermittelt die depotführende Stelle über eine Formel, die auf dem sogenannten Basiszins und dem Fondswert zu Beginn des steuerlich relevanten Kalenderjahrs aufbaut. Bei den aktuellen Rechnungen also vom 1. Januar 2023. Den Basiszins ermittelt die Deutsche Bundesbank. Für 2021 und 2022 lag er unter null, für 2023 bei 2,55 Prozent. Formel:
Rücknahmepreis der Fondsanteile x Basiszins x 0,7
Wenn nun beispielsweise Dein Fonds oder ETF in 2023 ordentlich gestiegen ist, musst Du Anfang 2024 die Vorabpauschale versteuern. Für 2023 beträgt die Vorabpauschale bei einem Aktienfonds oder ETF pro 10.000 Euro Fondsvolumen höchstens 178,50 Euro. Die so berechnete Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer, die Du zahlen musst. Stattdessen ist dies nur der Wert, auf den die Steuer erhoben wird. Du zahlst 25 Prozent der Vorabpauschale als Abgeltungssteuer. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und, falls Du Kirchenmitglied bist, Kirchensteuer. Bei einem ETF/Fonds, der mehrheitlich in Aktien investiert, sind außerdem 30 Prozent der Vorabpauschale von der Besteuerung ausgenommen (die sogenannte Teilfreistellung). Auf die 10.000 Euro Fondsvolumen fallen dann für 2023 maximal 36 Euro an Steuern auf die Vorabpauschale an.
Das konkrete Berechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter für Dich. Tipp: rechne nach und archiviere den Bescheid für den späteren Verkauf.
Die Vorabpauschale betrifft Euch, sobald Ihr sehr hohe Summen in thesaurierende Fonds investiert habt. Wenn Ihr auf Nummer sichergehen möchte, solltet Ihr etwa 1,79 Prozent Eures Anlagebetrages auf dem Verrechnungs-/ bzw. Verrechnungskonto vorhalten.
Weiterführende Informationen inkl. Erklärvideo und FAQs auf der offiziellen Homepage vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI).