Anpassung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2024

Anpassung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2024

Nutzt die Angebote der BEG und der Kfw falls Ihr über die Sanierung Eurer Immobilien nachdenkt und sprecht mich an. Aktuelle Fördertabellen zu den Effizienz-Einzelmaßnahmen und Heizungstausch stelle ich gerne zur Verfügung.

Die BEG umfasst vier BEG-Teilprogramme:

• „Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden“,

• „Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden“ sowie

• „Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden“.

• „Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden“

Die Änderungen der BEG EM im Überblick:

1. Einzelmaßnahmen für den Heizungstausch werden zukünftig bei der KfW (bisher BAFA) beantragt:

  • Antragsstellung von Privatpersonen für Einfamilienhäuser voraussichtlich ab dem 27.02.2024 möglich.
    Für alle anderen Antragstellergruppen wird stufenweise die Beantragung im Laufe des Jahres ermöglicht
  • Der Heizungstausch kann seit dem 01.01.2024 beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden.
  • 30% Grundförderung (alle Antragstellergruppen)
  • 5% Effizienzbonus für geeignete Wärmepumpen (alle Antragstellergruppen)
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus für frühzeitigen Austausch von alten, funktionstüchtigen Heizungen (Selbstnutzende)
  • 30% Einkommensbonus für zu versteuernde HH-Einkommen von bis zu 40 TEUR (Selbstnutzende)
  • Max. 70% Fördersatz bei max. 30 TEUR förderfähigen Ausgaben (max. 21 TEUR Zuschuss)

2. Effizienz-Einzelmaßnahmen werden weiterhin bei der BAFA beantragt:

  • Antragstellung bereits seit dem 01.01.2024 möglich
  • max. möglicher Fördersatz weiterhin 20%
  • Neue Grenzen für max. förderfähige Ausgaben: 60 TEUR mit Sanierungsfahrplan, 30 TEUR ohne
  • Heizungstausch und Effizienz-Einzelmaßnahmen neuerdings kombinierbar mit max. förderfähigen Ausgaben von 90 TEUR (bisher 60 TEUR pro Kalenderjahr)

3. Neuer Ergänzungskredit der KfW:

  • Wird über Finanzierungspartner beantragt
  • 120 TEUR Kreditsumme pro Wohneinheit
  • Zinsvergünstigt für Selbstnutzer mit HH-Einkommen bis 90 TEUR
  • Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit der Heizungsförderung oder den Effizienz-Einzelmaßnahmen möglich
  • Förderkonditionen, Ablauf und Zeitpunkt der Beantragung noch nicht bekannt (Stand 05.01.2024)

Ronald Reich

Erfahren Sie mehr über den Finanzexperten.
Zum Beraterprofil

Alle Beiträge

Alle Artikel von Ronald Reich
Zu den Beiträgen

WhoFinance

Finden Sie die richtige Beratung in Ihrer Nähe.
Zu WhoFinance
Dieser Beitrag wurde am 05.01.2024 veröffentlicht von:
Ronald Reich

aus Kiel

4,8 (95)

Ronald Reich gleich kontaktieren

Ihre Daten werden vertraulich behandelt - mehr Infos zum Datenschutz. Ihre Nachricht wird verschlüsselt übertragen.

Weitere Angebote von Ronald Reich

15.10.2024
Geldanlage

Ist eine jährliche Depotüberprüfung sinnvoll und wie geht das?

Kommt Dir das bekannt vor? Vor mehreren Jahre hattest Du mit viel Einsatz und Elan ein Vermögensdepot eröffnet und Dir vorgenommen, dies regelmäßig zu überprüfen. Doch nun, nach ein paar Jahren mit Misserfolgen und Erfolgen bemerkst Du, dass Du keine... weiterlesen
15.10.2024
Baufinanzierung

Lohnt sich jetzt ein Kauf einer vermieteten Immobilie?

Seit Jahren denkt Ihr über einen Kauf einer vermieteten Immobilie nach. Doch immer wieder verschiebt Ihr den Gedanken. Das ist verständlich, denn ob sich der der Kauf einer vermieteten Immobilie lohnt, hängt stark von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen... weiterlesen
25.07.2024
Geldanlage

Anlage eines Einmalbeitrages ab 50.000 Euro

Möglicherweise habt Ihr aus einer Abfindung, einer Sonderzahlung, einer Prämie, einem Erbe oder einer auslaufenden Lebensversicherung einen Betrag zur Verfügung, den Ihr erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt. Vermutlich seit Ihr, wie fast alle meine... weiterlesen