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Wer ein Grundstück oder Haus kauft, macht Bekanntschaft mit dem Grundbuch. Doch was steht eigentlich genau drin über eine Immobilie? Und was bedeutet das für den Eigentümer?
1) Aufschrift
Auf dem Deckblatt finden sich Angaben über den Geltungsbereich und das zuständige Amtsgericht. Außerdem sind die Nummer des Grundbuchblatts und das Datum der letzten Änderung des Grundbuchblatts verzeichnet.
2) Bestandsverzeichnis
Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück nach Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage, Art und Größe. Die Angaben sorgen dafür, ein Grundstück exakt zuordnen zu können.
3) Grundakte
Alle wichtigen Dokumente eines Grundbuchblatts werden in der Grundakte zusammengefasst und aufbewahrt. So lässt sich die Geschichte eines Grundstücks nachverfolgen.
Abteilung l
Hier werden die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks aufgeführt – und wie sie zustande gekommen sind: etwa durch Erbschaft, Kauf oder Zwangsversteigerung.
Abteilung ll
Hier stehen die Lasten und Beschränkungen, die auf einem Grundstück liegen, z. B. etwaige Wohnrechte, Wegerechte, Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Vorkaufsrechte oder Erbbaurechte.
Abteilung lll
Hier finden sich Einträge zur Höhe von Hypotheken und / oder zur Grundschuld, die auf dem Grundstück liegen und zur Absicherung der Gläubiger dienen, in der Regel Banken oder Bausparkassen.
Wer das Grundbuch „lesen“ darf
Eingeschränkter Zugriff
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Vielmehr hat der Gesetzgeber den Zugriff auf Personen mit „berechtigtem Interesse“ beschränkt.Dazu zählen vor allem der Grundstückseigner, aber auch eingetragene Rechteinhaber wie Erben, Grundstücksangrenzer, Kreditgeber. Sie müssen ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Herzliche Grüße
Ramy Elsayad
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