Wohnriester

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Mehr Nutzungs­mög­lich­keiten für „Wohn-Riester“

Ab 2024 kann das Guthaben aus einem Eigenheimrenten-Vertrag, auch Wohn-Riester genannt, auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden. Die Mindestentnahmesumme beträgt dabei 20.000 Euro. Wurde die Wohnung vor weniger als drei Jahren erworben, liegt sie bei 6.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die energetische Sanierungsmaßnahme von einen Fachbetrieb umgesetzt wird und dieses Unternehmen bzw. eine ausstellungsberechtigte Person die Sanierung als eine förderbare im Sinne des Gesetzes bestätigt.

Ralf Schima

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Dieser Beitrag wurde am 17.02.2024 veröffentlicht von:
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aus Böblingen

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