Vermögenswirksame Leistungen
Gehören Sie auch zu den Arbeitnehmern, die ihre "Vermögenswirksamen Leistungen" (VL) noch nicht nutzen. Dann sind Sie in guter Gesellschaft. Millionen Deutsche verzichten auf ein mögliches Geschenk Ihres Arbeitgebers in möglicher Höhe von einigen Tausend Euro. Mit den VL möchte der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern fördern. Die Beantragung erfolgt über den Arbeitgeber, wenn im Vorfeld ein Bausparkonto oder sonstiger VL Vertrag abgeschlossen wurde. Ob ein Unternehmen die VL Zahlung bezuschusst ist in der Regel tarifvertraglich geregelt. Unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen gewährt der Staat hier zusätzlich noch eine Förderung, die Arbeitnehmersparzulage.
Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne, welche Förderungen Ihnen zustehen.