Immobilienfinanzierung: Wann soll ich mich um eine Anschlussfinanzierung kümmern?

Immobilienfinanzierung: Wann soll ich mich um eine Anschlussfinanzierung kümmern?

Sie sind bereits ImmobilieneigentümerIn? Sie haben sich bei der Erstfinanzierung für Zinssicherheit dank Sollzinsbindung entschieden?

Sie fragen sich aktuell, wann Sie sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern sollten? Mit Umschuldung oder Prolongation?

Sobald die Zinsbindung ausläuft, benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung. Dann können Sie das Darlehen umschulden oder die Prolongation nutzen. Prolongation bedeutet, dass der Kreditvertrag mit der bisherigen Bank weiterläuft. Lediglich der Zinssatz und die Länge der Zinsbindung werden neu vereinbart. Das ist unkompliziert, denn die Bank sendet ein Angebot zu, das Sie mit einer Unterschrift annehmen können. Allerdings sind die Zinsen meist höher als bei einer Umschuldung auf einen neuen Kredit.

Sie müssen allerdings das nahende Ende der Zinsbindung nicht abwarten, Sie können sich frühzeitig informieren, vergleichen und vorbereiten!

Je nach Zinserwartung bietet sich z.B. ein sogenanntes Forward-Darlehen an. Bei einem Forward-Darlehen planen Sie die Anschlussfinanzierung für Ihre Immobilienfinanzierung bis zu fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist. 

Gerne prüfen wir gemeinsam Ihre individuelle Situation und vergleichen div. Varianten bei potentiellen Finanzierungspartnern.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

 

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Dieser Beitrag wurde am 06.02.2025 veröffentlicht von:
Petra Burandt

aus Hannover

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