„Baufinanzierung - Betreuung nach der Finanzierung”
„Als die Landesregierung NRW die Förderungsrichtlinie Wohneigentum NRW Anfang Mai 2022 auf den Weg gebracht hat, bekam ich diese Information mit dem Hinweis sich zu registrieren, um von dieser Förderung zu profitieren. Eine Antragstellung bei der NRW Bank - die dann ab August 2022 möglich war - erfolgte sofort und im Dezember 2022 kam der Zuwendungsbescheid der NRW Bank das der Antrag bewilligt wurde und damit Ende Januar 2023 2% der 5% gezahlten Grunderwerbsteuer zurück fließt. Hier bin ich Herrn Schneider sehr dankbar.”
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