Was deckt eine Rechtsschutzversicherung – und was nicht?

Was deckt eine Rechtsschutzversicherung – und was nicht?

 

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine wertvolle Absicherung, um sich bei rechtlichen Streitigkeiten professionelle Unterstützung und finanzielle Hilfe zu sichern. Doch nicht jeder Fall ist automatisch versichert. Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine Rechtsschutzversicherung „alles“ übernimmt – doch das ist nicht der Fall.

In diesem Artikel erklären wir, welche typischen Leistungen eine Rechtsschutzversicherung abdeckt und welche Streitigkeiten in der Regel ausgeschlossen sind.

1. Was übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?

Grundsätzlich schützt eine Rechtsschutzversicherung vor den Kosten eines Rechtsstreits, wenn es darum geht, eigene Interessen juristisch durchzusetzen oder sich gegen Forderungen zu verteidigen.

Folgende Leistungen sind üblicherweise enthalten:

  • Anwaltskosten (gesetzliche Gebühren nach RVG)
  • Gerichtskosten
  • Gutachter- und Sachverständigenkosten (sofern vom Gericht angeordnet)
  • Zeugengelder und Reisekosten
  • Mediation zur außergerichtlichen Konfliktlösung
  • Kostenübernahme für Zwangsvollstreckungen
  • Kosten für den gegnerischen Anwalt, falls Sie unterliegen

Je nach Vertrag sind unterschiedliche Rechtsbereiche versichert. Häufige Bausteine sind:

  • Privatrechtsschutz – Schutz bei Streitigkeiten im Alltag (z. B. Vertragsrecht, Schadensersatzforderungen)
  • Berufsrechtsschutz – Schutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten, z. B. Kündigungen oder Lohnstreitigkeiten
  • Verkehrsrechtsschutz – Schutz bei Unfällen, Bußgeldverfahren oder Streitigkeiten mit der Werkstatt
  • Mietrechtsschutz – Schutz bei Problemen mit dem Vermieter oder Streit um Betriebskosten
  • Strafrechtsschutz – Schutz bei fahrlässigen Straftaten (z. B. Unfall mit Personenschaden)

Die genaue Deckung hängt von der gewählten Police ab – nicht jeder Vertrag enthält automatisch alle Bausteine.

2. Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht?

Nicht jede juristische Auseinandersetzung ist von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Es gibt Klassiker, die grundsätzlich ausgeschlossen sind, egal welche Versicherung gewählt wird.

Folgende Fälle sind üblicherweise nicht versichert:

Baurechtliche Streitigkeiten – Wer Ärger mit einer Baufirma oder Handwerkern hat, bleibt meist auf den Kosten sitzen. Bauvorhaben sind in der Regel vom Rechtsschutz ausgeschlossen.

Scheidung und Unterhaltsstreitigkeiten – Familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen oder Unterhaltsforderungen sind grundsätzlich nicht versichert. Manche Tarife übernehmen eine Erstberatung, aber nicht die Verfahrenskosten.

Vorsätzliche Straftaten – Wer eine Straftat vorsätzlich begeht (z. B. Betrug, Diebstahl, Körperverletzung), erhält keinen Versicherungsschutz. Fahrlässige Delikte (z. B. Verkehrsunfälle mit Personenschaden) sind hingegen meist versichert.

Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen – Ein Rechtsstreit zwischen zwei Personen, die beide in derselben Police versichert sind (z. B. Eheleute, Geschäftspartner), ist nicht abgedeckt.

Kapitalanlagen und Spekulationsgeschäfte – Streitigkeiten rund um Aktien, Kryptowährungen oder private Investitionen sind in der Regel ausgeschlossen.

Streitigkeiten aus Glücksspiel oder Wetten – Wer vor Gericht um eine Wettschuld streitet, muss das selbst zahlen.

 

3. Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung trotz Ausschlüssen?

Ja, denn trotz der genannten Ausnahmen gibt es viele Alltagsbereiche, in denen ein Rechtsschutz finanzielle Sicherheit bietet. Besonders in Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht kann eine gute Police erhebliche Kosten sparen.

Tipp:
Vor dem Abschluss lohnt es sich, genau zu prüfen, welche Bausteine wichtig sind und welche nicht benötigt werden. Manche Versicherungen bieten individuelle Tarife, die genau auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten sind.

4. Fazit – Rechtsschutz ist nicht gleich „alles versichert“

  • Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für viele Rechtsstreitigkeiten, aber nicht für alle.
  • Klassische Ausschlüsse sind: Baurecht, Scheidung, Unterhalt und vorsätzliche Straftaten.
  • Auch bestimmte finanzielle Streitigkeiten oder Nachbarschaftskonflikte sind oft nicht gedeckt.
  • Trotz der Ausschlüsse bietet eine Rechtsschutzversicherung in vielen Bereichen wertvolle finanzielle Sicherheit.

Wer sich gut informiert und den richtigen Tarif wählt, kann teure Anwalts- und Gerichtskosten vermeiden und sich entspannt auf rechtliche Auseinandersetzungen vorbereiten.

Michael Asmus

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Dieser Beitrag wurde am 19.03.2025 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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