Rohrbruch im Mietshaus – Wer zahlt für was?

Rohrbruch im Mietshaus – Wer zahlt für was?

 

 

Ein Rohrbruch in der Mietwohnung kann schnell zu einem großen Problem werden. Wasser tritt aus, beschädigt Böden, Wände und Möbel – und oft stellt sich dann die Frage: Wer kommt für den Schaden auf?

 

Viele Mieter gehen fälschlicherweise davon aus, dass der Vermieter automatisch für alles haftet – das ist jedoch nicht der Fall. Es kommt darauf an, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist.

 

Dieser Artikel erklärt, wie Sie als Mieter richtig reagieren, welche Versicherungen zuständig sind und welche Schritte Sie einleiten sollten, um den Schaden schnellstmöglich regulieren zu lassen.

 

Sofortmaßnahmen bei einem Rohrbruch

 

Sobald ein Rohrbruch auftritt, gilt es, schnell zu handeln, um größere Schäden zu vermeiden.

 

Was Sie als Mieter tun sollten:

• Wasserzufuhr abstellen – Falls der Haupthahn in der Wohnung erreichbar ist, sofort zudrehen

• Elektrische Geräte in Sicherheit bringen – Verhindern, dass Wasser in Steckdosen oder Elektrogeräte gelangt

• Wasser aufwischen – Sofern möglich, das ausgetretene Wasser aufwischen oder mit Eimern auffangen

• Schäden dokumentieren – Fotos von der Schadensstelle und allen betroffenen Möbeln oder Gegenständen machen

• Vermieter informieren – Sofort den Vermieter oder die Hausverwaltung kontaktieren

• Nachbarn benachrichtigen – Falls Wasser in angrenzende Wohnungen läuft, sollten auch die Nachbarn Bescheid wissen

 

Erst nachdem diese Sofortmaßnahmen ergriffen wurden, sollte die Schadensmeldung an die Versicherung erfolgen.

 

Welche Versicherung zahlt bei einem Rohrbruch

 

Nicht jeder Schaden wird von derselben Versicherung übernommen. Es kommt darauf an, was beschädigt wurde.

 

Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters

 

Zuständig für Schäden am Gebäude selbst

 

Die Gebäudeversicherung wird in der Regel vom Vermieter abgeschlossen und deckt alle Schäden am Gebäude ab, zum Beispiel:

• Rohrbruch und Schäden an den Wasserleitungen

• Durchfeuchtete Wände oder Decken

• Schäden an fest verbauten Böden wie Parkett oder Fliesen

• Reparaturen an Rohren und Leitungen

 

Die Wohngebäudeversicherung zahlt allerdings nicht für beschädigten Hausrat des Mieters. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig.

 

Die Hausratversicherung des Mieters

 

Zuständig für persönliche Gegenstände

 

Die Hausratversicherung ist für alle beweglichen Dinge zuständig, die durch den Wasserschaden beschädigt wurden. Dazu gehören:

• Möbel, Teppiche, Vorhänge

• Kleidung und persönliche Gegenstände

• Elektrogeräte wie Fernseher, Computer oder Haushaltsgeräte

• Dinge, die im Keller lagerten, sofern im Vertrag mitversichert

 

Ein häufiger Irrtum ist, dass der Vermieter für beschädigten Hausrat aufkommen müsse. Das ist jedoch nicht der Fall.

 

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers

 

Zahlt, wenn ein Dritter für den Schaden verantwortlich ist

 

Falls der Wasserschaden durch einen anderen Mieter oder eine fahrlässige Handlung verursacht wurde, kann dessen private Haftpflichtversicherung einspringen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn:

• Ein Nachbar in seiner Wohnung einen Wasserschaden verursacht hat und das Wasser in andere Wohnungen gelaufen ist

• Jemand durch unsachgemäße Arbeiten einen Rohrbruch verschuldet hat

 

Wichtig ist hierbei, dass die Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert ersetzt. Die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung hingegen erstatten den Neuwert. Daher sollte der Schaden immer über die Neuwertversicherung eingereicht werden, also über die Gebäude- oder Hausratversicherung. Diese holt sich dann das Geld in Regress von der Haftpflichtversicherung des Verursachers zurück. So erhält man eine höhere Erstattung.

 

Bei einem klassischen Rohrbruch durch eine defekte Leitung greift die Haftpflichtversicherung jedoch nicht.

 

 

Wie meldet man den Schaden richtig

 

Sobald der Schaden eingedämmt ist, geht es an die Schadensmeldung. Je besser dokumentiert, desto schneller die Regulierung.

 

Wichtige Schritte für die Schadensmeldung:

• Eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellen – am besten mit Alter und Neuwert

• Falls vorhanden, Rechnungen oder Kaufbelege beifügen – das erleichtert die Erstattung

• Fotos von den beschädigten Gegenständen und der Schadensstelle machen

• Nicht voreilig entsorgen – Die Versicherung könnte eine Begutachtung verlangen

• Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und den Schaden melden

 

Wer meldet den Schaden?

• Der Mieter meldet seinen beschädigten Hausrat an die eigene Hausratversicherung

• Der Vermieter meldet Schäden am Gebäude an seine Wohngebäudeversicherung

 

Übernimmt die Versicherung auch Aufräumarbeiten

 

Ja, in der Regel übernehmen Versicherungen auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Putzarbeiten oder Trocknungsmaßnahmen.

 

Allerdings gilt hier: Nur in Absprache mit der Versicherung

• Wer eigenständig aufräumt oder Trocknungsgeräte mietet, sollte sich vorher eine Kostenzusage der Versicherung einholen

• Auch Eigenleistungen können erstattet werden – wenn sie mit der Versicherung abgesprochen wurden

 

Nicht einfach Rechnungen einreichen und erwarten, dass alles bezahlt wird. Immer erst mit der Versicherung klären, was übernommen wird.

 

Fazit: So handeln Mieter im Schadenfall richtig

 

Ein Rohrbruch ist immer ärgerlich, aber mit der richtigen Vorgehensweise lässt sich der Schaden schnell beheben.

• Sofortmaßnahmen ergreifen wie Wasser abstellen und Schäden minimieren

• Vermieter informieren, aber nicht für beschädigten Hausrat verantwortlich machen

• Schäden genau dokumentieren mit Fotos, Liste und Rechnungen

• Schaden an die richtige Versicherung melden

• Eigenleistungen und Aufräumarbeiten vorher mit der Versicherung absprechen

• Schäden immer über die Neuwertversicherung einreichen, da die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert erstattet

 

Wer diese Punkte beachtet, kann den Schadenfall möglichst reibungslos und zügig regulieren lassen.

Michael Asmus

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Dieser Beitrag wurde am 11.03.2025 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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