Warum eine geringe BU-Rente und die Hoffnung auf Erwerbsminderungsrente nicht funktioniert

Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) genauso funktioniert wie eine private Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente). Doch das ist ein gefährlicher Irrtum, der im Ernstfall erhebliche finanzielle Schwierigkeiten verursachen kann.
Ebenso wird oft angenommen, dass eine geringe BU-Rente – beispielsweise 500 € monatlich – als Absicherung ausreicht, weil man im Notfall noch Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beantragen könnte. Doch diese Strategie geht nicht auf, da eine zu niedrige BU-Rente vollständig auf Sozialleistungen angerechnet wird.
In diesem Artikel erfahren Sie, warum eine niedrige BU-Rente keine Lösung ist, welche Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein müssen und welche sinnvollen Alternativen es gibt, falls eine BU nicht finanzierbar ist.
1. BU-Rente vs. Erwerbsminderungsrente – die häufigste Fehleinschätzung
Viele Menschen denken, dass die Erwerbsminderungsrente unter denselben Bedingungen gezahlt wird wie eine BU-Rente – das ist jedoch nicht der Fall!
Die Unterschiede im Überblick:
Private BU-RenteGesetzliche ErwerbsminderungsrenteVoraussetzungBerufsunfähigkeit: Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu 50 % ausübenErwerbsunfähigkeit: Sie können auf dem gesamten Arbeitsmarkt weniger als 6 bzw. 3 Stunden täglich arbeitenHöhe der RenteIndividuell wählbar (z. B. 2.000 €)Durchschnittlich nur 700 - 1.000 € bruttoAnrechnung von EinkommenKeine AnrechnungAnrechnung von Nebeneinkommen möglichLeistungsprüfungIndividuelle Prüfung durch VersichererStrenge sozialmedizinische Prüfung durch die RentenversicherungDauer der ZahlungSolange die Berufsunfähigkeit bestehtOft nur befristet, regelmäßige Überprüfung
Warum ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente so schwer zu bekommen?
- Sie müssen nachweisen, dass Sie auf dem gesamten Arbeitsmarkt keine Tätigkeit mehr mindestens 6 Stunden täglich ausüben können (bei voller EM-Rente: weniger als 3 Stunden).
- Auch einfache Berufe, die nichts mit Ihrer Ausbildung zu tun haben (z. B. Pförtner oder Callcenter-Agent), werden berücksichtigt.
- Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist oft viel zu gering, um damit Ihre Fixkosten zu decken.
Fazit:
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist deutlich schwieriger als eine BU-Rente. Wer keine BU hat und auf die EM-Rente hofft, geht ein enormes finanzielles Risiko ein!
2. Warum eine zu niedrige BU-Rente keine Lösung ist
Manche Versicherungsnehmer möchten sich absichern, aber sparen an der Höhe der BU-Rente – z. B. mit nur 500 € pro Monat. Doch diese Strategie ist äußerst riskant, denn:
- 500 € BU-Rente werden auf Bürgergeld oder Arbeitslosengeld angerechnet → Sie erhalten dadurch kein zusätzliches Geld.
- Fixkosten wie Miete, Strom oder Versicherungen laufen weiter → 500 € reichen nicht aus, um Ihre Ausgaben zu decken.
- Keine echte Absicherung: Falls Sie dauerhaft berufsunfähig werden, sind Sie finanziell genauso schlecht gestellt, als hätten Sie gar keine BU.
Besser: Ihre BU-Rente sollte mindestens 60-70 % Ihres letzten Nettoeinkommens abdecken.
3. Die falsche Laufzeit – Warum eine BU nur bis 60 Jahre problematisch ist
Ein weiterer häufiger Fehler ist es, die BU nur bis 60 Jahre laufen zu lassen, um den Beitrag zu reduzieren. Doch das kann zu massiven finanziellen Problemen führen:
- Nach dem 60. Lebensjahr haben Sie kein Einkommen mehr.
- Die Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur, wenn Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre eingezahlt haben – eine BU bis 60 kann hier zum Problem werden.
- Die reguläre Altersrente beginnt erst mit 67 Jahren – das bedeutet bis zu 7 Jahre ohne Einkommen!
Empfehlung: Eine BU sollte bis zum gesetzlichen Rentenalter (67 Jahre) laufen.
4. Die finanzielle Abwärtsspirale: Was passiert bei längerer Krankheit?
Viele Menschen denken nicht daran, was zwischen der ersten Krankschreibung und einer eventuellen BU-Rente passiert.
Der typische Einkommensverlauf bei langer Krankheit:
- Erste 6 Wochen: Volles Gehalt durch den Arbeitgeber.
- Ab Woche 7 bis zur 78. Woche: Krankengeld (ca. 70 % des Bruttogehalts, max. 90 % des Nettoeinkommens).
- Nach 78 Wochen (Aussteuerung):
- Falls Erwerbsminderung vorliegt: Antrag auf Erwerbsminderungsrente (oft nur 30 % des letzten Einkommens).
- Falls keine EM-Rente bewilligt wird: Bürgergeld.
- Dauerhaft berufsunfähig? Dann bleibt nur die EM-Rente oder das Bürgergeld.
5. Alternativen zur BU, falls sie zu teuer ist
Falls eine BU finanziell nicht tragbar ist, gibt es sinnvolle Alternativen:
- Grundfähigkeitsversicherung → Diese ist günstiger als eine BU und sichert alltägliche Fähigkeiten wie Sehen, Gehen, Heben, Tragen oder Sprechen ab. Sehr gut für körperlich tätige Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen. Darüberhinaus auch schwerke Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt.
- Unfallversicherung → Diese zahlt eine Rente oder eine einmalige Summe, wenn eine Invalidität durch einen Unfall verursacht wird.
Eine niedrige BU-Rente von 500 € bringt nichts, weil sie:
- Voll auf Bürgergeld oder andere Sozialleistungen angerechnet wird.
- Nicht ausreicht, um Fixkosten zu decken.
- Im Alter oder bei längerer Krankheit eine massive Versorgungslücke hinterlässt.
Empfohlene Absicherung:
✅ BU-Rente von mindestens 60-70 % des Nettoeinkommens.
✅ Laufzeit bis 67 Jahre.
✅ AU-Klausel oder Krankentagegeldversicherung als Ergänzung.
✅ Falls BU zu teuer: Grundfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung als Alternative.