Fachkräfte gewinnen und binden – mit der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente

Fachkräfte gewinnen und binden – mit der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente

Betriebliche Altersvorsorge – Die clevere Alternative zur Gehaltserhöhung für Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihren Mitarbeitern finanzielle Vorteile zu bieten, ohne dabei die klassischen Nebenkosten einer Gehaltserhöhung tragen zu müssen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann die bAV ein entscheidender Faktor sein, um talentierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden.

Warum ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber vorteilhaft?

  1. Keine zusätzlichen Lohnnebenkosten
    Eine Gehaltserhöhung bringt für den Arbeitgeber neben den eigentlichen Lohnkosten auch Sozialversicherungsabgaben mit sich. Bei einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente entfallen diese Zusatzkosten. Die Beiträge fließen direkt in die Altersvorsorge der Mitarbeiter und stellen für das Unternehmen eine steuerlich absetzbare Betriebsausgabe dar.

  2. Mitarbeiterbindung durch Verfallbarkeitsregelung
    Ein großer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge liegt in der sogenannten Verfallbarkeitsregelung. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf einer festgelegten Frist (z. B. fünf Jahre), bleibt das Guthaben beim Arbeitgeber. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung, die dauerhaft bezahlt wird, bleibt das investierte Geld in vielen Fällen beim Unternehmen, wenn der Mitarbeiter vorzeitig ausscheidet.

  3. Attraktivität als Arbeitgeber steigern
    In einem hart umkämpften Arbeitsmarkt kann die bAV als zusätzlicher Benefit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bieten. Hochqualifizierte Fachkräfte achten zunehmend auf langfristige finanzielle Sicherheit. Unternehmen, die eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge anbieten, werden als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen.

  4. Kosteneffiziente Alternative zur Gehaltserhöhung
    Eine direkte Gehaltserhöhung führt nicht nur zu höheren Lohnnebenkosten, sondern erhöht auch die Steuerlast der Arbeitnehmer. Die bAV hingegen ist in der Ansparphase steuer- und sozialversicherungsfrei. Dadurch profitieren beide Seiten finanziell: Der Arbeitnehmer erhält eine effektive Zusatzleistung, und der Arbeitgeber kann Kosten optimieren.

  5. Steuerliche Vorteile nutzen
    Arbeitgeber können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgaben geltend machen, wodurch sich die Steuerlast des Unternehmens reduziert. Gleichzeitig sinken durch die Beitragsumwandlung die Sozialabgaben, was zusätzliche Einsparungen ermöglicht.

  6. Flexibilität in der Gestaltung
    Die bAV kann individuell gestaltet werden, sodass Arbeitgeber je nach Unternehmensstruktur und Budget eine maßgeschneiderte Lösung anbieten können. Ob Direktversicherung oder Pensionsfonds – es gibt verschiedene Modelle, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt werden können.

Fazit

Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ist eine clevere Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Sie bietet nicht nur finanzielle Vorteile für beide Seiten, sondern stärkt auch die Mitarbeiterbindung und erhöht die Attraktivität des Unternehmens im Wettbewerb um Fachkräfte. Unternehmen, die dieses Instrument geschickt einsetzen, können sich langfristig einen entscheidenden Vorteil im Kampf um die besten Talente sichern.

Michael Asmus

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Dieser Beitrag wurde am 26.02.2025 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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