Fahrerflucht auf dem Supermarktparkplatz – und jetzt?

Fahrerflucht auf dem Supermarktparkplatz – und jetzt?

Parkschadenschutz der DEVK – Wie funktioniert er und wann hilft er?

Wer kennt es nicht? Man kommt aus dem Supermarkt, freut sich auf den Feierabend – und dann der Schreck: Eine unschöne Delle oder ein Kratzer am eigenen Auto. Vom Verursacher fehlt jede Spur. Hier kommt der Parkschadenschutz der DEVK ins Spiel. Doch wie funktioniert er genau, und warum ist er eine sinnvolle Absicherung?

Was ist der Parkschadenschutz der DEVK?

Der Parkschadenschutz ist eine Zusatzleistung in der Kfz-Versicherung, die speziell für Schäden gedacht ist, die an einem geparkten Fahrzeug entstehen, ohne dass ein Verursacher ermittelt werden kann. Dies ist insbesondere bei Fahrerflucht oder unachtsamen Parkremplern eine wichtige Absicherung.

Wie funktioniert der Parkschadenschutz?

  • Deckung für geparkte Fahrzeuge: Der Schutz greift, wenn Ihr Auto abgestellt wurde und ein Schaden durch Dritte entstanden ist.
  • Kein Verursacher notwendig: Sollte sich niemand melden oder ein Verursacher nicht festgestellt werden können, greift der Schutz trotzdem.
  • Selbstbeteiligung von nur 50 Euro: Sie zahlen im Schadenfall lediglich eine geringe Selbstbeteiligung.
  • Keine Rückstufung in der Kfz-Versicherung: Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt unangetastet, sodass Ihre Beiträge nicht steigen.

Beispiel: Einkaufsrempler auf dem Supermarktparkplatz

Stellen wir uns folgende Situation vor: Sie parken Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz und gehen entspannt einkaufen. Als Sie zurückkommen, bemerken Sie eine unschöne Delle an der Fahrertür. Es gibt keine Nachricht vom Verursacher und auch keine Zeugen. Mögliche Szenarien:

  1. Einkaufswagen-Rempler: Ein Einkaufswagen wurde nicht richtig abgestellt und ist durch Wind oder eine leichte Schräge gegen Ihr Fahrzeug gerollt.
  2. Türrempler: Jemand hat beim Einsteigen in sein Fahrzeug neben Ihnen die Autotür unachtsam aufgeschlagen und Ihr Auto beschädigt.
  3. Unbekannter Fahrer verursacht Schaden und flüchtet: Ein anderes Auto streift Ihr Fahrzeug beim Ausparken, doch der Fahrer hinterlässt keine Kontaktdaten.

In all diesen Fällen wäre normalerweise der Verursacher haftbar. Doch wenn dieser nicht auffindbar ist, bleiben Sie ohne den Parkschadenschutz meist auf den Kosten sitzen. Dank der DEVK-Regelung zahlen Sie nur 50 Euro Selbstbeteiligung, den Rest übernimmt die Versicherung – und Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt unangetastet!

Warum lohnt sich der Parkschadenschutz?

Gerade in belebten Städten oder auf Supermarktparkplätzen sind Parkrempler keine Seltenheit. Die Kosten für die Reparatur einer kleinen Delle oder eines Kratzers können schnell mehrere hundert Euro betragen. Mit dem Parkschadenschutz der DEVK sind Sie für solche Fälle optimal abgesichert, ohne langfristige Nachteile in Ihrer Versicherung in Kauf nehmen zu müssen.

Fazit

Der Parkschadenschutz der DEVK ist eine sinnvolle Erweiterung für alle, die ihr Auto häufig auf Parkplätzen oder an belebten Orten abstellen. Mit einer geringen Selbstbeteiligung und ohne Rückstufung im Schadenfall bietet er finanziellen Schutz gegen die häufigsten Parkschäden. Ein echter Mehrwert für jeden Autobesitzer!

 

Michael Asmus

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Dieser Beitrag wurde am 26.02.2025 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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