Versicherungsschutz beim Auszug: Was bleibt und was neu geregelt werden muss

Versicherungsschutz beim Auszug: Was bleibt und was neu geregelt werden muss

 

Der 18. Geburtstag markiert für viele Jugendliche den Übergang ins Erwachsenenleben – mit neuen Freiheiten, aber auch neuen Verantwortlichkeiten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Absicherung, insbesondere wenn der Nachwuchs auszieht. Viele Eltern fragen sich: Sind meine Kinder weiterhin mitversichert? Welche Versicherungen brauchen sie nun selbst? In diesem Artikel klären wir auf, welche Absicherungen weiterhin bestehen und welche nun eigenständig abgeschlossen werden sollten.

Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung: Schutz auch nach dem Auszug

Grundsätzlich bleiben Kinder in der privaten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert, solange sie sich in einer Ausbildung befinden – unabhängig davon, ob sie noch im elterlichen Haushalt leben oder nicht. Das bedeutet, dass sowohl Auszubildende als auch Studierende weiterhin abgesichert sind.

Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Dritten ein Schaden zugefügt wird. Bei uns bleiben Kinder solange mitversichert, bis sie ihre erste Ausbildung oder ihr erstes Studium abgeschlossen haben – selbst wenn sie eine eigene Wohnung beziehen. Erst mit dem Eintritt ins Berufsleben und einer eigenen Absicherungspflicht wird eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich.

Rechtsschutzversicherung

Auch in der Rechtsschutzversicherung sind Kinder während der Ausbildung weiterhin über die Eltern abgesichert. Das ist besonders wichtig, wenn es um Streitigkeiten im Mietrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht geht.

Hausratversicherung: Eigene Absicherung erforderlich?

Wer auszieht, stellt sich die Frage: Ist meine Einrichtung mitversichert? Hier kommt es darauf an:

  • Studenten- oder Azubi-Zimmer im Wohnheim oder in einer WG: In vielen Fällen ist das Hab und Gut weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert – zumindest bei uns, solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
  • Eigene Wohnung: Wer in eine eigene Wohnung zieht und seinen Hausstand unabhängig von den Eltern führt, benötigt eine eigene Hausratversicherung. Diese schützt das eigene Inventar gegen Risiken wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasserschäden oder Sturm.

Glasversicherung: Eigene Police erforderlich

Wer eine Mietwohnung mit Glasflächen bezieht, sollte prüfen, ob eine Glasversicherung sinnvoll ist – denn Schäden an Fenstern, Glastüren oder Ceranfeldern werden nicht automatisch von der Hausratversicherung übernommen. Eine eigene Glasversicherung ist notwendig, wenn entsprechender Schutz gewünscht ist.

Unfallversicherung: Weiterhin geschützt

Ein Unfall kann das Leben schlagartig verändern. Unsere Unfallversicherung sichert Kinder auch nach dem Auszug weiterhin ab, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, da die gesetzliche Unfallversicherung nur während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg zur Arbeit oder Universität greift – nicht aber in der Freizeit, wo die meisten Unfälle passieren.

Jetzt wichtig: Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge

Der Eintritt ins Berufsleben bedeutet auch eine neue Verantwortung für die eigene finanzielle Zukunft. Spätestens jetzt sollten junge Erwachsene sich mit zwei essenziellen Themen auseinandersetzen:

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Je früher eine BU abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Sie schützt das Einkommen, falls aufgrund von Krankheit oder Unfall keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist.
  2. Altersvorsorge: Bereits in jungen Jahren mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen, zahlt sich langfristig aus. Ob über eine private Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge oder staatlich geförderte Modelle wie Riester- oder Rürup-Rente – eine frühzeitige Planung bringt finanzielle Vorteile.

Fazit: Der richtige Versicherungsschutz für ausziehende Kinder

Auch wenn Kinder volljährig werden und ausziehen, bleiben sie in vielen Bereichen über die Eltern versichert. In unserer privaten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung besteht weiterhin Schutz während der Ausbildung – unabhängig vom Wohnort. Wer eine eigene Wohnung bezieht, benötigt jedoch eine Hausratversicherung sowie eine separate Glasversicherung. Außerdem sollte spätestens jetzt das Thema Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge aktiv angegangen werden.

Haben Sie Fragen zur Absicherung Ihres Kindes? Wir beraten Sie gerne!

 

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Dieser Beitrag wurde am 20.02.2025 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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