Schäden durch Sylvesterböller & Co.

Schäden durch Sylvesterböller & Co.

Silvesterschäden durch Böller, Raketen und Co.: Wer zahlt bei Schäden an Haus und Wohnung?

 

Das neue Jahr beginnt traditionell mit Böllern, Raketen und jeder Menge Feuerwerk. Doch die Freude kann schnell getrübt werden, wenn Silvesterfeuerwerk Schäden an Häusern, Wohnungen oder Fahrzeugen verursacht. Wer für diese Schäden aufkommt und welche Versicherungen greifen, klären wir in diesem Blogartikel.

 

1. Typische Silvesterschäden: Was kann passieren?

 

Silvesterfeuerwerk bringt nicht nur Licht und Farbe in die Nacht, sondern birgt auch Gefahren. Zu den häufigsten Schäden zählen:

• Brandschäden: Herabfallende Raketenreste können Dächer, Balkone oder Gartenmöbel entzünden.

• Sachschäden: Eingeworfene Fensterscheiben oder beschädigte Fassaden durch fehlgeleitete Böller.

• Wasserschäden: Löscharbeiten bei Bränden können Wohnräume oder das Gebäude beeinträchtigen.

• Fahrzeugschäden: Parkende Autos werden durch Feuerwerkskörper beschädigt oder verschmutzt.

 

2. Welche Versicherungen kommen für Silvesterschäden auf?

 

Wohngebäudeversicherung

 

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude ab, die durch Feuer, Explosion oder Löschwasser entstehen. Wenn ein Silvesterböller das Dach entzündet oder Fenster zerstört, übernimmt diese Versicherung die Reparaturkosten.

 

Hausratversicherung

 

Die Hausratversicherung greift, wenn Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte durch Feuer, Rauch oder Löschwasser beschädigt werden. Wichtig: Die Versicherung zahlt nur, wenn der Schaden innerhalb der versicherten Wohnung entsteht. Ein auf dem Balkon ausgelöster Brand ist also gedeckt, solange der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

 

Privathaftpflichtversicherung

 

Die Privathaftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn ein Feuerwerkskörper von einer Person fahrlässig gezündet wird und dabei das Eigentum anderer beschädigt. Beispiel: Ein Nachbar wirft versehentlich einen Böller auf Ihr Grundstück und beschädigt Ihre Fassade. Seine Haftpflichtversicherung muss den Schaden ersetzen.

 

Kaskoversicherung

 

Für Schäden an Fahrzeugen ist die Kfz-Kaskoversicherung zuständig. Die Teilkaskoversicherung deckt Brandschäden ab, die durch Feuerwerkskörper entstehen. Die Vollkaskoversicherung greift zusätzlich bei Vandalismus, beispielsweise wenn ein Böller absichtlich unter ein Auto gelegt wird.

 

3. Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

 

Grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz einschränken. Wer beispielsweise Raketen in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien zündet oder Fenster und Türen offen lässt, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder verweigert. Es empfiehlt sich daher, alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und Fenster sowie Türen zu schließen.

 

4. Was tun im Schadensfall?

 

Sollte trotz aller Vorsicht ein Schaden entstehen, ist schnelles Handeln gefragt. Folgende Schritte sind wichtig:

1. Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie die Schäden an Haus, Wohnung oder Fahrzeug.

2. Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung und schildern Sie den Hergang.

3. Reparaturen abstimmen: Nehmen Sie nur die notwendigsten Maßnahmen vor, um Folgeschäden zu vermeiden, und besprechen Sie größere Reparaturen mit der Versicherung.

 

5. Prävention: So schützen Sie Ihr Eigentum an Silvester

• Fenster und Türen schließen: Verhindern Sie, dass Raketen oder Böller in die Wohnung gelangen.

• Balkon und Garten räumen: Entfernen Sie brennbare Gegenstände wie Möbel oder Pflanzen.

• Sicherer Standort für Fahrzeuge: Parken Sie Ihr Auto möglichst in der Garage oder weit entfernt von Feuerwerksplätzen.

• Aufmerksam bleiben: Achten Sie darauf, wo Feuerwerkskörper gezündet werden, und weisen Sie andere gegebenenfalls darauf hin.

 

Fazit: Sicherheit geht vor

 

Silvester ist ein besonderer Anlass, doch er bringt auch Risiken mit sich. Gut zu wissen, dass entsprechende Versicherungen Schutz bieten, wenn doch etwas schiefgeht. Prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihre Versicherungen umfassend aufgestellt sind, und genießen Sie einen unbeschwerten Jahreswechsel.

 

Bleiben Sie sicher – und starten Sie gut versichert ins neue Jahr!

 

Ihr Team der DEVK Versicherungsagentur

Für Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne!

Michael Asmus

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Dieser Beitrag wurde am 05.01.2025 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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