Glasversicherung? Die Fenster sind doch über die private Haftpflicht versichert....oder?

Glasversicherung? Die Fenster sind doch über die private Haftpflicht versichert....oder?

Warum eine Glasversicherung sinnvoll ist – und welche Missverständnisse Sie vermeiden sollten

Glas ist überall in unserem Zuhause – von Fenstern über Glastüren bis hin zu Möbeln. Dabei ist es nicht nur empfindlich, sondern kann auch hohe Kosten verursachen, wenn es beschädigt wird. Genau hier kommt die Glasversicherung ins Spiel. Sie schützt vor den oft unerwarteten finanziellen Folgen eines Glasbruchs. Doch wie so oft bei Versicherungen gibt es Missverständnisse, die wir hier klarstellen möchten.

Was deckt die Glasversicherung ab?

Die Glasversicherung greift bei Schäden an fest verbautem und beweglichem Glas in Ihrem Haushalt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fenster und Glastüren
  • Glasdächer und Wintergärten
  • Spiegel, Vitrinen und Glasmöbel
  • Cerankochfelder und Duschkabinen aus Glas

Das Beste daran: Die Ursache des Glasbruchs spielt keine Rolle. Egal, ob der Schaden durch einen Unfall, Sturm oder Vandalismus entsteht – die Glasversicherung übernimmt die Reparaturkosten.

Der häufige Irrtum: „Die private Haftpflicht zahlt doch, oder?“

Ein weit verbreiteter Fehler ist die Annahme, dass Glasschäden in gemieteten Räumen durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Das stimmt nicht.

Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die Sie Dritten zufügen – beispielsweise, wenn Sie bei Freunden eine Glastür zerstören. Doch bei Schäden an Glas in Ihrer gemieteten Wohnung (z. B. Fenster, Glastüren oder Duschkabinen) sind Sie auf eine Glasversicherung angewiesen. Nur sie übernimmt die Reparaturkosten für fest verbaute Glaselemente, die Teil der Mietsache sind.

Dieser Punkt ist klar in den Versicherungsbedingungen geregelt, wird aber häufig übersehen. Wer sich auf die Haftpflicht verlässt, bleibt bei Glasschäden in gemieteten Räumen oft auf den Kosten sitzen.

Was ist nicht versichert?

Trotz des umfassenden Schutzes gibt es auch bei der Glasversicherung einige wichtige Ausschlüsse:

  • Schäden durch unsachgemäße Montage oder Abnutzung
  • Optische Mängel wie Kratzer, die die Funktion des Glases nicht beeinträchtigen
  • Schäden an Rahmen oder Beschlägen, die keine Glasteile sind

Für gemietete Wohnungen ist außerdem zu beachten, dass die Glasversicherung nur Glasschäden abdeckt. Schäden an anderen Bauteilen, wie Fensterrahmen oder Dichtungen, fallen in den Bereich des Vermieters oder anderer Versicherungen.

Ihre Vorteile mit einer Glasversicherung bei der DEVK

Die Glasversicherung bietet Ihnen Sicherheit und Entlastung in vielen alltäglichen Situationen. Mit einer Police bei der DEVK profitieren Sie von:

  1. Umfassendem Schutz: Bewegliches und fest verbautes Glas ist abgesichert – unabhängig von der Schadenursache.
  2. Schneller Regulierung: Wir kümmern uns unkompliziert um die Abwicklung und Reparatur.
  3. Kosteneffizienz: Die Glasversicherung ist eine günstige Möglichkeit, sich vor hohen Reparaturkosten zu schützen.

Fazit: Schutz, der sich lohnt

Eine Glasversicherung ist unverzichtbar, wenn Sie sich vor unerwarteten Kosten durch Glasbruch schützen möchten – sei es im eigenen Haus oder in der gemieteten Wohnung. Denken Sie daran: Schäden an Glas in gemieteten Räumen sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Nur die Glasversicherung bietet hier die notwendige Absicherung.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne individuell und finden die beste Lösung für Ihren Versicherungsschutz.

Kontaktieren Sie uns jetzt – und sichern Sie sich umfassenden Schutz mit der DEVK!

Michael Asmus

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Dieser Beitrag wurde am 17.12.2024 veröffentlicht von:
Michael Asmus

aus Stolberg

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