Was regeln Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und wer braucht sie?

Nicht nur die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass uns unvorhergesehene Ereignisse jederzeit treffen können.
Hierbei geht es nicht immer nur um das „Worst-Case“ Szenario Todesfall. Auch ein längerer krankheits- oder unfallbedingter Ausfall kann Menschen, deren Familien und auch Unternehmen vor schwere Herausforderungen stellen.
"Möchten Sie, dass ein Fremder über Ihr Vermögen bestimmt?"
Leider ist der Irrglaube sehr verbreitet, dass der Ehepartner automatisch vertretungsberechtigt ist. Auch das nur ältere Menschen betroffen sind, ist falsch - knapp 70% der von Berufsbetreuern betreuten Menschen sind noch nicht in Rente.
Auch entsprechende (Sorgerechts-) Vereinbarungen, um die eigenen minderjährigen Kinder in guten Händen zu wissen, werden meist nicht getroffen.
"Wer soll im Notfall für Sie entscheiden?"
Genau hier setze ich mit meinem Angebot der Notfallplanung an. Ich zeige Ihnen die vorhandenen Risiken in Ihrer individuellen Situation auf und erläutere Ihnen die Grundlagen der wichtigsten Vorsorgedokumente, wie Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und natürlich Testament.
Gerne helfe ich auch Ihnen dabei, diese Themen anzugehen.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Podcast
Jetzt die Audio-Antwort von Martin Ostermeier anhören: