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Urlaub und Corona: Reiseabsicherung in Krisenzeiten Viele lang geplante Urlaube mussten wegen der Corona-Pandemie verschoben werden. Durch die Ausnahmesituation ab dem Jahr 2020 sind Reisende deutlich vorsichtiger geworden. Mit der richtigen Absicherung und Vorbereitung können Sie nach wie vor in aller Ruhe Ihre Auszeit organisieren! Wichtige Versicherungen für Reisende „Man kann sich auch zu hoch versichern.“ – diese Devise gilt in vielen Lebensbereichen. Der Urlaub in Pandemie-Zeiten gehört aber sicher nicht dazu. Denn die jüngste Vergangenheit hat gezeigt: Viele Reisepläne mussten auf Eis gelegt werden, weil die Pandemie für Einreiseverbote und Flugstopps sorgte. Durch die Ausnahmesituation blieben einige Reisende auf ihren Kosten sitzen. Verständlich, dass sie bei künftigen Urlauben deutlich vorsichtiger sind. Urlauber sollten sich entsprechend absichern. 1. Reiserücktrittsversicherung Die Reiserücktrittsversicherung kommt für Storno- oder Umbuchungskosten auf, wenn der geplante Urlaub zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung des Versicherten nicht angetreten werden kann. Oft wird sie inklusive einer Reiseabbruchversicherung angeboten, die bei Abbruch einer bereits angetretenen Reise die Rückreisekosten übernimmt. Bei vielen Reiserücktrittsversicherungen sind Pandemien oder eine COVID19-Erkrankung aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Anbieter haben jedoch aufgerüstet. Somit gibt es mittlerweile durchaus Reiserücktrittsversicherungen mit Ergänzungsschutz, die nicht nur im Fall einer nachweislichen Corona-Erkrankung vor dem Urlaub einspringen, sondern auch im Falle einer coronabedingten Reisewarnung des Auswertigen Amts Versicherungsschutz bieten. Wer jedoch eine gebuchte Reise aus Angst vor einer Corona-Infektion nicht antreten möchte, hat über die Reiserücktrittsversicherung keinen Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn eine Reise in ein Krisengebiet gebucht wurde, unabhängig davon, ob eine offizielle Corona-Reisewarnung besteht oder nicht. 2. Auslandskrankenversicherung Für Reisen ins Ausland ist eine auslandskrankenversicherung unerlässlich. Sie übernimmt bei Reisen weltweit die Kosten für akut eintretende Krankheiten und dort erlittene Unfälle. Viele Anbieter von Auslandskrankenversicherungen decken auch Erkrankungen durch das neuartige Virus ab. Im Fall einer COVID19-Erkrankung während des Urlaubs übernehmen sie die Kosten für die Behandlung im Krankenhaus und gegebenenfalls auch den Krankenrücktransport nach Deutschland. Einige Versicherungen leisten auch bei Reisen in Risiko-, Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Sprechen Sie mit Ihrem MLP Berater, welche Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung für Ihren speziellen Urlaub bzw. Auslandsaufenthalt geeignet sein kann. MLP hat Zugriff auf Produkte am gesamten Markt. Zusätzliche Tipps für sicheres Reisen in Corona-Zeiten 1. Bedingungen im Zielland prüfen Vor dem Urlaub sollte ein genauer Blick auf die aktuellen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes geworfen werden. Sonst drohen mitunter Einschränkungen – oder sogar die sofortige Rückreise! Einige Länder verlangen zum Beispiel die installation einer corona-app , während andere von den Einreisenden zwingend ein negatives PCR-Testergebnis fordern. Informationen über die Voraussetzungen der einzelnen Reiseziele bietet das auswärtige amt . 2. Einschränkungen einkalkulieren Auch, wenn im Zielreiseland keine besonderen Einreisebedingungen vorliegen, müssen sich Urlauber auf mögliche Einschränkungen vorbereiten. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass Hotels mit eigentlichem Spa-Bereich ihre Pools und Saunen schließen. Außerdem können Restaurants oder kulturelle Einrichtungen geschlossen sein. Um Enttäuschungen dieser Art zu vermeiden, lohnt sich eine genaue Überprüfung der Umstände und notfalls auch eine direkte Anfrage bei der Unterkunft. 3. Storno- und Umbuchungsrichtlinien des Reiseanbieters checken Die Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseanbieters war wohl noch nie so wichtig wie während der Corona-Pandemie. Sie sollten schauen, ob im Zweifelsfall eine Umbuchung möglich ist. Prüfen Sie, bis zu welchem Zeitpunkt eine Stornierung erfolgen kann und ob Sie das Geld wirklich zurückerhalten oder mit einem Gutschein vorliebnehmen müssen. 4. Quarantänezeit einplanen Je nachdem, in welchem Urlaubsland Reisende ihre Auszeit genießen, ist nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne in Deutschland einzuhalten. Das sollte schon bei der Beantragung des Urlaubs beim Arbeitgeber einkalkuliert werden. Wichtig: Oft greift die Pflicht auch bei Genesenen und gegen das Corona-Virus geimpften Personen. Fazit: Gut geplant ist halb gereist Wer von Anfang an die möglichen Risiken durch Corona im Blick hat, kann auch während der besonderen Zeit relativ sorgenfrei reisen. Die Absicherung durch spezielle Policen und die genaue Überprüfung der Einreisebestimmungen schaffen Rückenwind. So rückt die von vielen Menschen derzeit dringend benötigte Auszeit in einem Urlaubsland nach Wahl in greifbare Nähe.

Markus Feistle

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Dieser Beitrag wurde am 03.08.2021 veröffentlicht von:
Markus Feistle

aus Dortmund

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