1. Honorarbasierte Beratung
- Stundenhonorar: Einige Berater berechnen ein Stundenhonorar, das zwischen 100 und 300 Euro pro Stunde liegen kann. Dies ist oft der Fall bei unabhängigen Finanzberatern, die nicht an Banken gebunden sind.
- Pauschalhonorar: Es kann auch ein pauschales Honorar für die gesamte Beratung vereinbart werden, das je nach Umfang der Beratung zwischen 500 und 2.000 Euro liegen kann.
2. Provisionsbasierte Beratung
- Provisionen von Banken: Wenn der Berater provisionsbasiert arbeitet, erhält er eine Provision von der Bank oder dem Kreditgeber für die Vermittlung des Kredits. In diesem Fall können die Beratungskosten für Sie direkt entfallen oder niedriger ausfallen, da der Berater durch die Provision der Bank bezahlt wird.
- Provisionssatz: Der Provisionensatz liegt in der Regel zwischen 0,5% und 1% der Darlehenssumme, kann aber variieren. Es ist wichtig, die Provision und deren Auswirkungen auf die Konditionen des Darlehens zu berücksichtigen.
3. Kombination aus Honorar und Provision
- Gemischtes Modell: In einigen Fällen wird ein gemischtes Modell verwendet, bei dem ein Teil der Kosten als Honorar anfällt und ein Teil durch Provisionen gedeckt wird. Zum Beispiel könnten Sie eine reduzierte Honorarzahlung leisten, während der Berater zusätzlich eine Provision von der Bank erhält.
4. Zusätzliche Kosten
- Aufwandspauschalen: Manchmal können zusätzliche Kosten für spezielle Dienstleistungen oder Dokumentation anfallen. Diese Pauschalen können für die Bearbeitung komplexer Anträge oder zusätzliche Beratungsleistungen anfallen.
- Erstattungen: Einige Berater erheben eine Erstattungsgebühr für Kosten, die sie für die Beschaffung von Dokumenten oder für spezielle Recherchen aufwenden.