KfW erweitert Heizungsförderung

Sie wollen in Ihrer Immobilie die Heizung modernisieren?
Unternehmen und private Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen können Heizungsförderung seit Ende August 2024 beantragen.
Die KfW setzt den Plan für die Heizungsförderung weiter um. Nun kann auch eine dritte Gruppe die KfW-Heizungsförderung beantragen. Neu hinzugekommen sind Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Aber auch Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbst genutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften können jetzt einen Antrag stellen.
Die KfW setzt die Heizungsförderung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um. Die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Mittel für die Investitionen stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds. Interessenten können den Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragen.
Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Interessenten können diese Kredite bei Banken und Sparkassen beantragen. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren.
„Insgesamt können damit jetzt Unternehmen und alle Privatpersonen als Eigentümer die Förderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden über unser Online-Kundenportal beantragen“, sagt Katharina Herrmann, die für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW.
Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten. „Der Kunde hat damit zügig Planungssicherheit für die Finanzierung seines Vorhabens“, betont Herrmann.
Die wichtigsten Inhalte des Programms im Überblick:
Antragstellende Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro möglich.
Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt ihn die Nettogrundfläche. Details sind unter www.kfw.de/459 und www.kfw.de/522 abrufbar.