Die Sozialabgaben für Gutverdiener werden steigen 📈
Die Bemessungsgrenze für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wird für 2025 deutlich angehoben werden.
Das Bundesarbeitsministerium begründet die Pläne mit der aktuellen Lohnentwicklung 💶
Ein Beispiel zur Berechnung vom Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung:
Der Höchstbeitrag für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über 66.150 € steigt deutlich an.
Zwei Faktoren sind hierfür wichtig:
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG = die Grenze, bis zu welcher Beiträge zu zahlen sind) und der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Dieser liegt im Jahr 2024 noch bei 1,7 %, steigt aber aller Wahrscheinlichkeit nach um 0,3 auf dann 2 %.
Annahme:
Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 % und einer BBG KV wie jetzt veröffentlicht bei 66.150 € ergibt sich für einen Arbeitnehmer folgende Rechnung:
Teil 1
Krankenversicherung: 5.512,50 € * 14,6% (allgemeiner Beitragssatz) = 804,83 €
Teil 2
Zusatzbeitrag: 5.512,50 € * 1,7% / 2 = 93,71 €
Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Summe für 2025: 898,54 €
Hinzu kommt aber noch die Pflegepflichtversicherung:
Pflegepflicht mit Kindern: 5.512,50 € * 3,40 % = 187,43 €
Pflegepflicht ohne Kinder: 5.512,50 € * 4,0 % = 220,50 €
Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer ohne Kinder steigt somit die (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) zu tragende Belastung der Kranken- und Pflegeversicherung wie folgt an:
Beitrag pro Monat ca. 1.120,-- € 🔥
(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, keine Kinder)
⚠️ Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erhöht werden ⚠️
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