Die Sozialabgaben für Gutverdiener werden steigen 📈

Die Sozialabgaben für Gutverdiener werden steigen 📈

Die Bemessungsgrenze für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wird für 2025 deutlich angehoben werden.

Das Bundesarbeitsministerium begründet die Pläne mit der aktuellen Lohnentwicklung 💶

Ein Beispiel zur Berechnung vom Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung:

Der Höchstbeitrag für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über 66.150 € steigt deutlich an.

Zwei Faktoren sind hierfür wichtig:

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG = die Grenze, bis zu welcher Beiträge zu zahlen sind) und der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Dieser liegt im Jahr 2024 noch bei 1,7 %, steigt aber aller Wahrscheinlichkeit nach um 0,3 auf dann 2 %.

Annahme:

Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 % und einer BBG KV wie jetzt veröffentlicht bei 66.150 € ergibt sich für einen Arbeitnehmer folgende Rechnung:

Teil 1
Krankenversicherung: 5.512,50 € * 14,6% (allgemeiner Beitragssatz) = 804,83 €

Teil 2
Zusatzbeitrag: 5.512,50 € * 1,7% / 2 = 93,71 €

Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Summe für 2025: 898,54 €

Hinzu kommt aber noch die Pflegepflichtversicherung:

Pflegepflicht mit Kindern: 5.512,50 € * 3,40 % = 187,43 €
Pflegepflicht ohne Kinder: 5.512,50 € * 4,0 % = 220,50 €

Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer ohne Kinder steigt somit die (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) zu tragende Belastung der Kranken- und Pflegeversicherung wie folgt an:

Beitrag pro Monat ca. 1.120,-- € 🔥
(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, keine Kinder)

⚠️ Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erhöht werden ⚠️

Mehr über das Thema private Krankenversicherung erfahren Sie hier:

Marco Mahling

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Dieser Beitrag wurde am 17.09.2024 veröffentlicht von:
Marco Mahling

aus München

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