Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Höchstbetrag der Abgaben erstmals vierstellig 🔥!

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:  Höchstbetrag der Abgaben erstmals vierstellig 🔥!
Durch das neue Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege ist es seit Juli vor allem für Kinderlose in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich teurer geworden. Bei freiwillig GKV-Ver­sicher­ten liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag jetzt erstmals im vierstelligen Eurobereich pro Monat. So stieg 📈 der durchschnittliche Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von 977,56 Euro auf 1.007,49 Euro. Hier der Beitrag im Deutsches Ärzteblatt: 👉🏻 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144514/Gesetzliche-Kranken-und-Pflegeversicherung-Hoechstbetrag-der-Abgaben-erstmals-vierstellig

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Dieser Beitrag wurde am 12.07.2023 veröffentlicht von:
Marco Mahling

aus München

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