*** Änderung der Beitragsbemessungsgrenze 2025 - Auswirkungen in der betrieblichen Altersversorgung ***

*** Änderung der Beitragsbemessungsgrenze 2025 - Auswirkungen in der betrieblichen Altersversorgung ***

𝗘𝗿𝗵ö𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝗯𝗲𝗺𝗲𝘀𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 𝟮𝟬𝟮𝟱 - 𝗩𝗼𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹𝗲 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗲𝗵𝗮𝗹𝘁𝘀𝘂𝗺𝘄𝗮𝗻𝗱𝗹𝘂𝗻𝗴 ❗

Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, dass die Beitragsbemessunsgrenze (BBG) im Jahre 2025 auf 96.600 € erhöht wird. 

In der Konsequenz werden die Belastungen für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer steigen, da weitere Sozialabgaben anfallen! 

ABER in der Konsequenz erhöht sich auch der Betrag der steuer- und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt werden kann auf 322 € monatlich (4% der BBG) - weitere 322 € können monatlich steuerfrei in die bAV eingezahlt werden. 

Der Anstieg der BBG bietet nun Arbeitgebern und Arbeitnehmer weitere Chancen❗

Als Arbeitgeber können Sie Ihre Attraktivität weiter steigern und Ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und als Arbeitnehmer haben Sie weitere Optionen zur Altersversorgung. 

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - alles Weitere unter ☎ 040 8888 9 224 oder als DM über WhoFinance.

Lars Seemann

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Dieser Beitrag wurde am 16.10.2024 veröffentlicht von:
Lars Seemann

aus Hamburg

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