Wer braucht eine Elementarversicherung?
Auswirkungen extremer Wettereignisse können jeden treffen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Hochwasser oder Starkregen und auch hieraus entstehender Rückstau treten auch in Regionen auf, die nicht zwingend als gefährdet eingestuft sein müssen. Deswegen ist es wichtig, Wohngebäude und Hausrat entsprechend abzusichern.
Obwohl die Bayerische Staatsregierung ab Juli 2019 nicht wie bisher staatliche Entschädigungen nach Überschwemmungen zahlt, haben 68 Prozent der Eigentümer in Bayern keinen ausreichenden Schutz. Meist reicht eine einfache Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht aus, sondern es ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um Elementargefahren notwendig. Nur dann haben Hausbesitzer nach Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau Anspruch auf Leistungen wie zum Beispiel:
• Reparaturen im und am Haus sowie in den Nebengebäuden (Garage, Schuppen etc.)
• Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
• Eventueller Abriss des Gebäudes
• Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses
• Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
Rigoros schließt die bayerische Regierung Hilfen allerdings nicht aus. Wer nachweisen kann, sich um eine Versicherung bemüht zu haben, kann im Fall eines Falles auch weiterhin mit Geld vom Staat rechnen. Bewusst auf eine Elementarschadenversicherung zu verzichten und trotzdem auf staatliche Hilfe zu vertrauen, ist keine Alternative.
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Video des GDV zum Thema