Was bedeutet nochmal...?
Kleines Lexikon für Fondsanleger
Abgeltungssteuer: Seit 2009 wird in Deutschland auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne die Abgeltungssteuer als Quellensteuer erhoben. Sie wird zum Beispiel auf Gewinne beim Aktienhandel, auf Dividendenzahlungen und sonstige Zinserträge erhoben. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent, inklusive des Solidaritätszuschlags beträgt der Steuersatz 26,375 Prozent. Gegebenenfalls fällt zusätzlich Kirchensteuer an.
Abschreibung: Dieser Begriff aus dem Rechnungswesen bezeichnet planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen und damit des Betriebsvermögens.
Absichern: Wertpapier oder Devisenpositionen können gegen negative Kursentwicklungen abgesichert werden, indem man Derivate kauft bzw. verkauft, und so ein kompensatorisches zweites Risiko übernimmt.
Agio: Liegt der tatsächliche zu zahlende Preis über dem Nominalwert eines Wertpapiers, so bezeichnet man die Differenz als Agio, Aufgeld oder Aufschlag. Sie dient bei Anleiheemissionen als Feinabstimmung für die Rendite. In Deutschland ist ein Agio auf Aktienemissionen verboten.
Entgegengesetzter Fall: Disagio, Abgeld, Abschlag.
Aktie: Urkunde, die dem Inhaber einen bestimmten Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaftverbrieft. Man unterscheidet zwischen Stammaktien, die dem Besitzer ein Stimmrecht auf der ordentlichen Hauptversammlung zusichern, und Vorzugsaktien, die zwar eine etwas höhere Dividende ausschütten, dafür aber kein Stimmrecht gewähren.
Weitere Arten von Aktien sind Inhaberaktien, Namensaktien, Junge Aktien und Stückaktien.
Eine Übersicht der deutschen und internationalen Aktien sowie Kurse, Charts und Nachrichten finden Sie in der Rubrik Aktienkurse.
Aktienfonds: Sammeln das Geld vieler Anleger und kaufen dafür an der Börse ausschließlich oder überwiegend Aktien vieler Unternehmen. Jeder Aktienfonds hat dabei nochmals einen eigenen Anlageschwerpunkt. Die Erträge bestehen aus Dividenden und Kursgewinnen.
Anlageschwerpunkt: Fonds können unterschiedliche Anlageziele haben und Anlageklassen nutzen. Das reicht von Aktien über Rentenpapiere und Rohstoffe bis zu Immobilien. Diese Posten kann der Fonds auch mischen. Innerhalb der Anlageklassen wählen viele Fonds nochmals spezielle Schwerpunkte. Der eine investiert weltweit, der andere nur regional und der nächste lediglich in bestimmte Branchen.
Ausgabeaufschlag: Für die Ausgabe von Fonds berechnen die Finanzdienstleister einen Aufschlag. Dabei handelt es sich im Grunde um eine Vertriebsprovision. Diese Kosten kommen einmalig zur Investmentsumme hinzu und müssen direkt vom Käufer gezahlt werden. Bei aktiv gemanagten Investmentfonds fallen drei bis fünf Prozent an. Bei ETFs gibt es hingegen grundsätzlich keinen Ausgabeaufschlag.
Ausschüttende / thesaurierende Fonds: Ausschüttende Fonds zahlen die Erträge – Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne – in der Regel einmal im Jahr an die Anleger aus. Dadurch vermindert sich der Anteilswert (Rücknahmepreis) um exakt den Ausschüttungsbetrag. Thesaurierende Fonds investieren die Erträge dagegen direkt wieder und nutzen sie für weiteres Wachstum. Diese Variante eignet sich vor allem für den langfristigen Vermögensaufbau.
Dachfonds: Damit sind Investmentfonds gemeint, die das Geld der Anteilseigner wiederum in Anteilen an Investmentfonds anlegen. Die Fonds, in die der Dachfonds investiert, bezeichnet man dabei als Zielfonds.
ETF: Die Abkürzung steht für Exchange Traded Fund. ETFs orientieren sich in der Regel an einem Vergleichsindex, dessen Wertentwicklung möglichst 1:1 abgebildet werden soll. Daher werden sie oft auch als Indexfonds bezeichnet. Die Wertentwicklung der Fonds ist leicht nachvollziehbar, denn sie folgt dem jeweiligen Index, wie beispielsweise dem Deutschen Aktienindex DAX, auf dem Fuß. Zusätzlicher Vorteil: Da ETFs ohne aktives Management auskommen sind sie in der Regel günstiger als gemanagte Fonds.
Fondsgebundene Versicherungen: Fondsgebundene Lebensversicherungs- oder Rentenpolicen vereinen Investmentsparen und Versicherungsschutz. Die Anbieter legen die in dem Versicherungsbeitrag enthaltenen Sparanteile ganz oder zum Teil in Investmentfonds an. Der Versicherungsnehmer ist unmittelbar an den Erträgen der Kapitalanlage beteiligt, trägt aber auch das Risiko einer Wertminderung. Speziell für die ergänzende Altersvorsorge haben Versicherungen inzwischen sogenannte Neue-Garantie-Produkte entwickelt. Hier können die Versicherten zwar die Chancen des Kapitalmarkts nutzen, zugleich aber ein gewisses Maß an Sicherheit vereinbaren.
Fondskosten: Diese setzen sich grundsätzlich aus dem einmalig erhobenen Ausgabeaufschlag und der laufenden Kosten (bspw. jährliche Verwaltungsgebühr) zusammen.
Fondsmanager: Dieser Mitarbeiter der Fondsgesellschaft entscheidet, wie die Gelder der Kunden angelegt werden sollen. Er und sein Team untersuchen dafür kontinuierlich die Entwicklung der Kapitalmärkte.
Fondssparplan: Über diesen Sparvertrag fließen regelmäßig – meist monatlich –vereinbarte Sparraten in Fonds. MLP Kunden können bereits ab 50 Euro monatlich einen Sparvertrag abschließen und darüber in vermögensverwaltende Fonds investieren. Die Sparraten können flexibel verändert oder unterbrochen werden.
Fondsvermögen: Das ist die Gesamtheit aller Werte, die zum Fonds gehören. Aus diesem Wert, der börsentäglich festgestellt wird, ergibt sich auch der Rücknahmepreis (Verkaufswert) der einzelnen Anteile.
Investmentfonds: Das ist sozusagen der Sammelbegriff für die Fondsidee. Viele Sparer oder Anleger investieren ihr Geld in einen gemeinsamen großen Topf. Die Investmentgesellschaft kauft davon je nach ihrem Schwerpunkt verschiedene Anlageprodukte: Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien, Rohstoffe oder Derivate. Oberstes Ziel ist die Risikostreuung, die aufgrund der Topfstruktur schon mit geringen Anlagebeträgen erreicht werden kann. Der Anleger ist entsprechend seiner Einlage an den Vermögenswerten dieses Fonds beteiligt.
Sondervermögen: Das von den Fondsanlegern eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein "Sondervermögen". Es ist vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das angelegte Kapital vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst und vor dem Zugriff von Gläubigern im Insolvenzfall geschützt ist.
Total Expense Ratio (TER): Diese Gesamtkostenquote gibt Hinweise auf die Höhe der laufenden Fondskosten. Dazu zählen etwa die Gebühren für die Verwaltungstätigkeit der Fondsgesellschaft (Management Fees) sowie Aufwandsersatz für Informationstätigkeit, Rechtsberatung oder Wirtschaftsprüfung. Der Ausgabeaufschlag ist nicht mit erfasst.
Ermittelt wird die TER, indem die innerhalb eines Geschäftsjahres angefallenen Kosten ins Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvolumen gesetzt werden. Transaktionskosten und erfolgsabhängige Vergütungen sind nicht Bestandteil der TER. Je niedriger die TER, desto kostengünstiger ist der Fonds. Bei aktiv gemanagten Aktienfonds liegt sie meist zwischen 1,0 und 2,5 Prozent. Bei ETFs nur zwischen 0,1 und 1 Prozent.
Verkaufsprospekt: Dieses Dokument enthält alle Vertragsbedingungen des Fonds sowie viele wichtige Informationen zur Anlage – zum Beispiel die Anlageschwerpunkte.
Vermögensverwaltende Fonds: Diese Investmentfonds setzen neben Aktien oder Anleihen eine große Bandbreite von Anlageobjekten (Assets) wie etwa Immobilien, Rohstoffe oder Edelmetalle ein. Die Auswahl der Investmentziele, die für das jeweilige Risikoprofil der vermögensverwaltenden Fonds geeignet sind, übernimmt ein professionelles Fondsmanagement. Der Anleger profitiert dadurch von einer aktiven Absicherung gegen Marktrisiken. Das Fondsmanagement kann nämlich in schwierigen Börsenphasen eingreifen, die Aktienquote reduzieren und gezielt in aussichtsreichere Anlageklassen umschichten.