Allgefahrendeckung für Ihre Immobilie

Allgefahrendeckung für Ihre Immobilie

Besteht für Ihre Immobilie der passende Versicherungsschutz? 

   •       Schutz vor grober Fahrlässigkeit und Elementarschäden sollten in jedem Fall enthalten sein.

   •       Unbenannte Gefahren (Allgefahrendeckung) sind aktuell sehr selten versichert.

Was ist eine Allgefahrendeckung – die Erklärung dazu:

Die Allgefahrendeckung (auch „All-Risk-Deckung“) in der Wohngebäudeversicherung bietet einen besonders umfassenden Versicherungsschutz.

Sie deckt alle Schäden am Gebäude ab, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das bedeutet: Anders als bei herkömmlichen Policen, die nur klar definierte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichern, sind bei der Allgefahrendeckung auch untypische oder seltene Schadensursachen mitversichert – zum Beispiel durch:

         •        unbekannte Gefahrenquellen

         •        ungewöhnliche Schadenverläufe

         •        Bedienungsfehler oder Missgeschicke

         •        Vandalismus (je nach Tarif)

Vorteil:

Im Schadenfall müssen Sie nicht beweisen, welche Ursache den Schaden ausgelöst hat – der Versicherer muss beweisen, dass es ein Ausschluss ist.

Kurz gesagt:

Die Allgefahrendeckung schützt Ihr Gebäude so umfassend wie möglich – für maximale Sicherheit im Ernstfall.

Ein paar Beispiele:

  • Vandalismus: Beschädigungen am Gebäude oder Hausrat durch mutwillige Handlungen, wie z.B. das Zerstören von Fenstern oder Türen. 

  • Baumaßnahmen: Schäden, die durch Bauarbeiten in der Nähe entstehen, wie z.B. einstürzende Gerüste oder Erschütterungen durch schwere Baufahrzeuge.

  • Auslaufen von Flüssigkeiten: Schäden durch das Auslaufen oder Verschütten von Flüssigkeiten wie z.B. Farben, Lacke oder Öle.

  • Anprall von Gegenständen: Schäden, die durch den Aufprall von Gegenständen verursacht werden, wie z.B. ein heruntergefallener Ast oder ein umgestürzter Baum.

  • Verstopfte Regenabläufe: Ein durch Laub oder andere Gegenstände verstopfter Regenablauf, der zu einem Wasserschaden führt.

  • Schäden durch Tiere: Schäden, die durch Tiere verursacht werden, wie z.B. ein Marder, der die Dachdämmung beschädigt.

  • Tiefflieger: Schäden, die durch Tiefflieger entstehen, wie z.B. Dachpfannen, die durch den Luftdruck abgerissen werden. 

Weitere Hinweise:

  • Vorsatz: Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sind in der Regel nicht versichert. 

  • Elementargefahren: Schäden, die durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Sturmflut entstehen, sind in der Regel über eine Elementarversicherung abzudecken und fallen nicht unter die unbenannten Gefahren. 

Nur mit dem passenden Versicherungsschutz können Sie sicherstellen, dass Ihr Hab und Gut im Ernstfall auch wirklich perfekt abgesichert ist.

Sprechen Sie mich an – ich helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung und Optimierung Ihres Versicherungsschutzes.

Vereinbaren sich einfach einen Gesprächstermin in meinem Kalender unter www.ingoschaefermlp.de .

Viele Grüße,

Ingo Schaefer

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Dieser Beitrag wurde am 11.07.2025 veröffentlicht von:
Ingo Schaefer

aus Hannover

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