„Beratungs- oder doch eher Belehrungsgespräch?!”
„Ich möchte an dieser Stelle von meinem “Beratungsgespräch” berichten, welches sich erst kürzlich ereignete. Mein zuständiger Berater, Herr Gregor Lösing, sollte mich im Laufe des Tages am Freitag anrufen. Nachdem wir uns zunächst gegenseitig verpasst hatten, erreichte er mich letztlich am Nachmittag. Das Gespräch verlief wie folgt: Berater: Na endlich erreiche ich Sie Herr T. Ich hatte sie mehrfach versucht anzurufen, jedoch vergeblich. Ich: Ja das lag daran, dass ich beruflich noch eingebunden gewesen bin. Berater: Das bin ich auch Herr T... Ich: Ja, aber im Gegensetz zu mir, ist dies Hier ein Teil ihrer Arbeit. Berater: Haben sie denn die E-Mail gelesen, welche ich ihnen heute Morgen zugesendet habe?! Ich: Nein, zeitlich hatte ich bisher nicht die Möglichkeit dazu. Berater: Das sollten sie aber als Vorbereitung auf ein solches Gespräch getan haben. Ich: Finden Sie es sinnig in einem Beratungsgespräch dem Kunden direkt zu Beginn ein Vorwurf zu machen und ihn dann zurechtzuweisen? Ich meine, sie möchten mir ja schließlich etwas verkaufen. Berater: Also wie ich das sehe, möchten sie von uns einen Dispokredit. Sie sind 29 Jahre, Student.... Ich: Ich glaube an dieser Stelle beenden wir besser das Gespräch. Ich würde gerne einen anderen Kundenberater haben wollen. Berater: Gut, dann werde ich das so Herrn Röring mitteilen. Ich: Machen Sie das und ihnen dennoch einen schönen Nachmittag. Berater: Auf Wiederhören. Herr Lösing meldete sich daraufhin am Dienstag wieder um mir mitzuteilen, dass von Herrn Röring beschlossen wurde, dass er weiterhin mein Kundenberater bleibe. Nachdem also offenbar meine Bitte dort kein Gehör findet, probiere ich es nun auf diesen Weg. Was die Herrschaften jedoch nicht wissen ist, dass Herrn Lösing ein grober Schnitzer unterlief. Er hatte mir nämlich unbeabsichtigt auf der Mailbox gesprochen und sich dort seinen Ärger bei einem Kollegen Luft gemacht, wie unverschämt ich wäre und was für ein “ scheiß” Lied jedes Mal auf der Mailbox erklingen würde, welches er gar nicht hören möchte. Indessen Verlauf gab er meine persönlichen Daten weiter. Dies darf in einem Betrieb nur geschehen, wenn es zweckgebunden und für den Auftrag notwendig ist, was hier nicht der Fall ist. Somit liegt schlichtweg eine Datenschutzverletzung vor.”
Das hat mir gut gefallen:
Da es nicht zu einer Beratung kam, habe ich auch keine positiven Punkte zu nennen.
Das hat mir nicht so gut gefallen:
Ich hätte mir eine wertschätzendere Umgangsform gewünscht. Stattdessen wurde mir der Eindruck vermittelt, lästig zu sein. Darüberhinaus erfolgte weder telefonisch noch schriftlich eine Einsicht, geschweigeden der Versuch einer Schlichtung des Ganzen
Bewertungskriterien | |
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