II. Kapitalmarktbericht 2023

II. Kapitalmarktbericht 2023
Liebe Leserinnen und Leser, für eine nähere Einschätzung zu den Entwicklungen an den Kapitalmärkten finden Sie anbei den aktuellen Kapitalmarktbericht. Mit diesem Rückblick informiere ich Sie über meine Einschätzung zu den Entwicklungen an den Kapitalmärkten im zurückliegenden Quartal und meine Erwartungen hinsichtlich der bevorstehenden Entwicklungen. Diese Informationen sollen Ihrer Orientierung dienen; sie können jedoch nicht eine individuelle Anlageberatung und -empfehlung ersetzen. Viel Vergnügen bei der Lektüre!

PDF-Dokument

Jetzt das PDF-Dokument von Felix Kroll herunterladen:

Plansecur-Kapitalmarktbericht-02-2023-64a1a6105e3ee.pdf PDF-Dokument herunterladen

II. Kapitalmarktbericht 2023

Felix Kroll

Erfahren Sie mehr über den Finanzexperten.
Zum Beraterprofil

Alle Beiträge

Alle Artikel von Felix Kroll
Zu den Beiträgen

WhoFinance

Finden Sie die richtige Beratung in Ihrer Nähe.
Zu WhoFinance
Dieser Beitrag wurde am 02.07.2023 veröffentlicht von:
Felix Kroll

aus Bad Neuenahr-Ahrweiler

4,9 (85)

Felix Kroll gleich kontaktieren

Ihre Daten werden vertraulich behandelt - mehr Infos zum Datenschutz. Ihre Nachricht wird verschlüsselt übertragen.

Weitere News von Felix Kroll

12.11.2023
Geldanlage

NEWSLETTER Ausgabe - Herbst 2023

Liebe Leserinnen und Leser, anbei erhalten Sie den aktuellen Plansecur-Newsletter mit ausgesuchten Themen rund um Vermögen und Absicherung. Ich freue mich auf Ihr Feedback dazu. Viel Vergnügen bei der Lektüre! Für weitere Details stehe ich Ihnen gerne... weiterlesen
03.10.2023
Geldanlage

Kapitalmarktbericht 3/2023: WOHIN BEWEGEN SICH DIE ZINSEN?

An den Kapitalmärkten machen derzeit Begriffe aus der Bergsteiger-Szene die Runde. Da wird von einer Hochebene gesprochen, vom Tafelberg, dem Matterhorn und dem Zinsgipfel. Dabei geht es stets um dieselbe Frage, die Marktteilnehmer derzeit wie kaum eine... weiterlesen
27.09.2023
Private Banking

Muss ich wirklich ein Testament verfassen?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, ein eigenes Testament zu verfassen. Hat der Verstorbene keinen letzten Willen festgehalten, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, wer welchen Anteil des Erbes erhält. Der hinterbliebene Ehepartner wird als... weiterlesen