Die TOMRIS Financing Insurance Estate GmH wird von der Geschäftsführerin Demet Topaloglu-Özcelik geführt.
Status des Vermittlers nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung
Die TOMRIS Financing Insurance Estate GmH verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach:
§34d GewO Berufsbezeichnung Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs.1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland.
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsmakler kann unter der folgenden Registrierungs-Nummer abgerufen werden: D-A1R4-NZBMM-42.
Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Sofern du die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchtest, so kannst du dies über die Internetseite www.vermittlerregister.info oder bei der
als registerführende gemeinsame Stelle nach § 11a GewO jederzeit veranlassen.
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Berufsrechtliche Regelungen:
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.
Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:
in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
Kombination aus beidem.
Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
§34i Berufsbezeichnung Immobiliendarlehensvermittler nach §34i Abs.1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland.
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsmakler kann unter der folgenden Registrierungs-Nummer abgerufen werden: D-W-183-HLS7-08.
Aufsichtsbehörde, zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
§34f GewO Berufsbezeichnung Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34df Abs.1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland.
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) als Versicherungsmakler kann unter der folgenden Registrierungs-Nummer abgerufen werden: D-F183-C33l-03.
Aufsichtsbehörde, zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
§34c GewO Gewerbeanmeldung GewO Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der Homepage der juris GmbH unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Gemeinde Kleinmachnow
Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow
Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:
§ 34c Gewerbeordnung GewO
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
Die TOMRIS Financing Insurance Estate GmH hält keine Beteiligungen an Stimmrechten oder dem Kapital von Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Beteiligungen von Versicherungs- oder Bankgesellschaften an den Stimmrechten oder dem Kapital der TOMRIS Financing Insurance Estate GmbH.
Beschwerdemanagement
Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Es besteht eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, diese wurde der IHK nachgewiesen.
Transparenzverordnung/ Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
Die Achtung der Menschenrechte
Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.
Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Der Makler stützt seinen Rat bei der Beratung und Betreuung auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Bei der Marktuntersuchung finden dabei nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten, Berücksichtigung. Ausländische Versicherer und Versicherer, die nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten bleiben, in der Regel unberücksichtigt.