Für Privatpersonen und Selbständige: Testament und Nachlass regeln - Familie entlasten - Erbschaft optimieren

DAS TESTAMENT: DURCH KLARE NACHLASSVERHÄLTNISSE ORDNUNG STATT CHAOS HINTERLASSEN

Wer sich frühzeitig Gedanken über Nachlassplanung und familiäre Absicherung macht, wird sich früher oder später unweigerlich mit dem Thema Testament auseinander setzen müssen.

Denn: Was passiert, wenn Sie kein Testament erstellt haben oder Ihr Testament unwirksam ist?

Zahlreiche Rechtsirrtümer führen häufig dazu, dass viele Deutsche ihren letzten Willen nicht festlegen und somit riskieren, dass die Familie in der ohnehin schon emotionalen Ausnahmesituation eines Todesfalles zusätzlich belastet wird.

Hier drei Beispiele:

1. Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner erben automatisch alles Die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner ist nur eine bzw. einer von vielen möglichen Erbbegünstigten, wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht ausdrücklich zu Alleinerbenden benannt wurden. Und selbst dann haben Kinder und evtl. weitere Angehörige automatisch einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, den sie geltend machen können.

2. Lebensgefährtinnen bzw. Lebensgefährten gehören zur Erbengemeinschaft Im Erbfall behandelt das Bürgerliche Gesetzbuch Unverheiratete wie Fremde. Selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben haben unverheiratete Paare ohne Testament nicht einmal Anspruch auf einen Pflichtteil. Gleiches gilt für Patchworkfamilien inkl. nicht leiblicher Kinder.

3. Familienangehörige können willkürlich „enterbt" werden Selbst wenn ein Familienmitglied im Testament ausdrücklich „enterbt" wird, kann es sein, dass es je nach Ordnung der gesetzlichen Erben, dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil hat. Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteiles.

Aber: Ein nicht vorhandenes oder fehlerhaftes Testament führt zur streng schematischen Vermögensverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge. Diese sieht vor, dass Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner, Kinder oder Enkel in erster Ordnung erben. Danach folgen in zweiter Ordnung z. B. Eltern sowie Geschwister und in dritter Ordnung u. a. Großeltern.

Ordnung statt Chaos hinterlassen – wenn Sie Streit innerhalb der Familie vermeiden und sicherstellen wollen, dass Ihre Nachlasswünsche berücksichtigt werden, empfehlen Juristinnen und Juristen die Erstellung eines rechtssicheren Testamentes.

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David Röhler

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Dieser Beitrag wurde am 17.08.2024 veröffentlicht von:
David Röhler

aus Bremen

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