FAQ zum Wachstumschancengesetz: Einführung einer degressiven AfA für Neubau-Immobilien
Warum wird eine degressive AfA eingeführt?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau reichen noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen. Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Sie fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Im ersten Jahr können 5 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 5 Prozent Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA möglich?
Ein Wechsel zur linearen AfA und damit eine steueroptimierte Abschreibung ist möglich.
Welcher Zeitraum ist für die Anwendung der degressiven AfA entscheidend?
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden. Für die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung im Fall der Anschaffung müssen Fertigstellung und Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht in einem Kalenderjahr liegen.
Beispiele:
Wird das Gebäude 2024 fertiggestellt, muss auch die Verfügungsmacht in 2024 übertragen werden.
Wird das Gebäude 2024 fertiggestellt und die Verfügungsmacht erst 2025 übertragen , fällt es nicht in den Anwendungsbereich der degressiven AfA.
Wird das Gebäude im November 2023 fertiggestellt und die Verfügungsmacht erst in 2024 übertragen, fällt es nicht in den Anwendungsbereich der degressiven AfA.
Was versteht man unter Fertigstellung bzw. Anschaffung?
Eine Wohnung ist fertiggestellt, wenn sie entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden kann. Die technische Fertigstellung und zivilrechtliche Abnahme sollten zur Streitvermeidung im selben Kalenderjahr liegen.
Der Zeitpunkt der Anschaffung einer Wohnung ist der Zeitpunkt der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Das ist der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen. Eine Umschreibung im Grundbuch ist nicht erforderlich.
Was gilt als Beginn der Herstellung bei Gebäuden?
Als Beginn der Herstellung bei Gebäuden gilt das Datum in der nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften einzureichenden Baubeginnsanzeige. Sollten landesrechtlich keine Baubeginnsanzeigen vorgeschrieben sein, hat der Steuerpflichtige zu erklären, dass er den Baubeginn gegenüber der zuständigen Baubehörde freiwillig angezeigt hat.
Ist die degressive AfA zeitlich begrenzt?
Die degressive AfA ist zeitlich nicht begrenzt. Der Sechs-Jahres-Zeitraum begrenzt die Inanspruchnahme der degressiven AfA nur insofern, als die Herstellung oder Anschaffung in diesem Zeitraum liegen muss. Die Dauer der Inanspruchnahme ist – anders als beispielsweise bei der Sonderabschreibung nach § 7b EStG – nicht gesetzlich begrenzt.
Fallen Pflege- und Seniorenimmobilie auch unter die degressive AfA?
Nach aktuellem Kenntnisstand können auch Pflege- und Seniorenimmobilien degressiv in Höhe von 5 Prozent abgeschrieben werden.
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