Betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder private Altersvors...
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder private Altersvorsorge?
Viele Mitarbeiter haben die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen und stellen sich die Frage, ob sie dieses Angebot annehmen sollen. Vorweg kann man ganz allgemein sagen, dass durch die Zuzahlungen der beiden "Sponsoren" - das ist zum einen der Arbeitgeber und zum anderen der Staat - die bAV eigentlich immer den Kopf vorne hat.
Woran erkennst Du als Laie, ob die betriebliche Altersvorsorge für Dich die beste Wahl ist?
1. Der Arbeitgeber beteiligt sich an der Einzahlung mit 20 % oder mehr.
2. Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag komplett alleine, ohne dass Du Dich beteiligen musst.
3. Du fühlst Dich wohl in der Firma.
Ein wesentlicher Punkt, ob sich die bAV für Dich lohnt, ist die Höhe des Beitrages/und oder Zuschusses, den der Arbeitgeber für Deine bAV spendiert.
Je höher der Zuschuss ist, desto mehr lohnt sich die bAV.
Auch in kleinen Unternehmen beobachten wir hohe Zuschüsse wie 50 % oder sogar 100 %!
Da sollte man dann auf jeden Fall zugreifen!
Was in TOP-Unternehmen heute üblich ist habe ich 2021 über alle Branchen und Betriebsgrößen zusammengetragen im Reality Check bAV-Zuschuss 2021. Daran können sich Unternehmen orientieren, die sich sehr gut aufstellen wollen und denen es wichtig ist, ihren Besten auch eine TOP-Rente mitzugeben.
Um noch ein kleines Beispiel zu nennen:
Auch mit "nur" 20 % Zuschuss kommst Du auf eine Verbesserung Deiner Rente von z.B. 606 €. Privat wären es nur 417 €.
In beiden Fällen hat eine 28-jährige netto 100 € investiert. In der Berechnung haben wir die heutigen Steuer- und KV/PV-Sätze unterlegt.
Du siehst also: Das Zugreifen bei der bAV lohnt sich!
Wer jetzt noch Fragezeichen in den Augen hat überlegt vielleicht, was beim Arbeitgeberwechsel ist?
Das ist ganz einfach:
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir die bAV zu ermöglichen und 15 % Zuschuss zu geben. (Solange Du unter der BBG verdienst.)
Deine bAV läuft also beim nächsten Arbeitgeber einfach weiter - im Idealfall sogar bei Deinem alten Versicherer. Ansonsten wird beim Versicherer Deines neuen Arbeitgebers ein vertrag eingerichtet, in das Geld aus dem bisherigen Vertrag überwiesen wird.
Wer jetzt noch immer überlegt - dem rate ich von der bAV ab. Denn das Überlegen hat dann nichts mehr mit der bAV zu tun sondern eher mit dem Gefühl von Freiheit und sich nicht so gerne an einen Arbeitgeber binden zu wollen. (Selbst wenn Du Dich heute sehr wohl dort fühlst.)
Für Dich habe ich auch einen TIPP:
Stell Dir vor, Du investierst in ETFs und bekommst am Jahresende wieder Geld zurück!
Genau das "buchst" Du mit einer BasisRente. Die BasisRente ist genauso sicher wie die betriebliche Altersvorsorge was den Zugriffsschutz angeht: Das Geld bleibt absolut unangetastet im Vertrag. Selbst wenn die Finanzwogen umwerfend wären.
Die Sache mit dem "Geld zurück bekommen" kommt daher, dass Du die Einzahlungen in die ETFs im Babsis-Rentenmantel von der Steuer absetzen kannst. Je höher Dein Einkommen, desto höher Dein Steuersatz, desto mehr beteiligt sich der Staat an deinem Wohlergehen.
Wenn Du zum Beispiel 1.200 € im Jahr in eine solche Basisrente gezahlt hast und einen Durchschnittssteuersatz von 20 % hats, bekommst Du 240 € "Kickback" vom Finanzamt mit deiner Steuererklärung. Mit dem "Kickback" kannst Du machen was Du möchtest: Wieder investieren oder ausgeben.
Für Arbeitsplatznomaden ist also die BasisRente ein echter Geheimtipp.
Sehr cool ist auch, dass dort zu 100 % alles in die von Dir ausgewählten ETFs oder andere Investments fließen kann. Du kannst zu 100 % in nachhaltige Kapitalanlagen gehen oder in Vermögensverwaltungen nach Deiner Anlagehaltung.
Unterschied bAV zu BasisRente?
Für die bAV brauchst Du einen Arbeitgeber und Gehalt.
Die BasisRente können Angestellte und Selbstständige gleichermaßen nutzen.
Die BasisRente wird später zum zu versteuernden Einkommen gezählt und ist KV/PV-FREI für Dich!
Die bAV-Rente wird später zum zu versteuernden Einkommen gezählt und Du zahlst KV und PV darauf.
Die BasisRente wird lebenslang verrentet - eine Kapitalisierung geht nicht.
BAV kann zum rentenbeginn als Einmalauszahlung, Rente oder einer Mischung aus beiden ausgezahlt werden.
Beide sind insolvenzsicher, pfändungssicher und eine Auszahlung an Dich ist vor Rentenbeginn nicht möglich.
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