Coronavirus – Zahlungsschwierigkeiten bei Renten- und Lebensversicherungen

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Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Die Kündigung einer Renten- oder Lebensversicherung oder sogar einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte trotz der aktuellen Herausforderung aufgrund der vielen Nachteile die letzte Option sein. Vorrangiges Ziel bei Liquiditätsengpässen ist es den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Viele Gesellschaften bieten die Möglichkeit einer Beitragsstundung an. Alternative, ohne Erhalt des Versicherungsschutzes, ist die befristete Beitragsfreistellung - bei vielen Gesellschaften kann nach spätestens 6 Monaten der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden. Welche für Sie die individuell richtige Maßnahme ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Lassen Sie sich beraten!!!

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Bert W. Hellrung

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Dieser Beitrag wurde am 06.04.2020 veröffentlicht von:
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06.04.2020
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